12. Änderung FNP | Stadt Castrop-Rauxel

12. Änderung des Flächennutzungsplans "Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad"

Öffentliche Auslegung vom 14. Oktober bis 20. November 2022

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Einleitung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ beschlossen. In seiner Sitzung am 25.08.2022 hat der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Sport der Stadt Castrop-Rauxel den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und nachfolgenden Beschluss über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst:

„Der Betriebsausschuss 3 nimmt den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den vorliegenden umweltbezogenen Informationen in abschließend ausgearbeiteter Fassung zur Einsicht für die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.“


Der Planbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich im geografischen Stadtmittelpunkt der Stadt Castrop-Rauxel in räumlicher Nähe zum Rathaus. Im Änderungsbereich liegen das Hallenbad sowie eine öffentliche Parkanlage. Die genauen Grenzen des Änderungsbereichs ergeben sich aus der beiliegenden Übersichtsskizze, die der zum Beschluss angefügten Anlage zur Darstellung des Änderungsbereichs entspricht.
Skizze_12-Aenderung FNP 
 Für die Weiterentwicklung des Sport‐, Spiel‐ und Bewegungsparks am Hallenbad gilt es das bestehende Angebot zu erneuern und um weitere Elemente zu erweitern. Für den geplanten Park mit Mehrgenerationencharakter wurde ein Konzept erstellt, welches die Ertüchtigung und Weiterentwicklung eines Spiel‐, Sport‐ und Erholungsbereichs beinhaltet. Der derzeitige Bolzplatz im südwestlichen Bereich wird im Zuge der Realisierung zurückgebaut und der Bereich naturnah gestaltet.

Zur Realisierung des Sport‐, Spiel‐ und Bewegungsparks sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen, um die betroffenen öffentlichen und privaten Belange sachgerecht abzuwägen. Die geplante Freianlage beinhaltet eine Vielzahl von Elementen für Sport- und Spielzwecke, die im Außenbereich nicht ohne Weiteres zugelassen werden können. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 261 wurde parallel zum 12. Änderungsverfahren eingeleitet.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der östliche Teil des Areals als Fläche für den Gemeinbedarf für sportlichen Zwecken dienende Einrichtung dargestellt. Westlich des Hallenbads ist der Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Um zu gewährleisten, dass der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, wird der Flächennutzungsplan im Zuge eines Parallelverfahrens geändert. Der Bereich des künftigen Sport‐, Spiel‐ und Bewegungsparks wird als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit dargestellt werden.

Neben dem Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichts sowie von Stellungnahmen verfügbar. Darin liegen umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen vor und werden öffentlich ausgelegt:

  • Schutzgüter: Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Orts- und Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgüter
  • Artenschutz
  • Immissionsschutz
  • Altlasten
  • Landschaft, Freiraum
  • Kampfmittelbeeinflussung und -beseitigung
  • Bergbauliche Belange
  • Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Belastung durch Verkehr
  • Gefahrenschutz bei Versorgungsleitungen
Gemäß § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes des Bundes (PlanSiG) sind der Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung und seine Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die verfügbaren umweltbezogenen Informationen vom 14. Oktober bis einschließlich 20. November 2022 (Auslegungsfrist) hier auf dieser Internetseite der Stadt Castrop-Rauxel (www.castrop-rauxel.de/buergerbeteiligung-bauen) einsehbar.

Zudem besteht die Möglichkeit, die vorgenannten Planunterlagen während der o. g. Auslegungsfrist im oberen Foyer des Ratssaals im Rathaus der Stadt Castrop-Rauxel, Europaplatz 1 zu den allgemeinen Öffnungszeiten eizusehen und zwar
 
  • montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr,
  • mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr und
  • freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
Ausgehängt wird mit den Planunterlagen ein Hinweisschild mit den Telefonnummern der Beschäftigten des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung und dem Hinweis, dass auf Wunsch die Gelegenheit besteht, direkt Auskunft über den Inhalt der Planung zu erhalten, Anregungen und Bedenken vorzubringen und diese mit den Beschäftigten der Stadtplanung zu erörtern.

Während der o. g. Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit Äußerungen und Stellungnahmen in das Verfahren einbringen. Dazu gibt es keine Formvorschrift – Äußerungen und Stellungnahmen können schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf andere Weise an die Stadt Castrop-Rauxel, Bereich Stadtplanung und Bauordnung (61), weitergegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die 12. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Personenbezogene Daten werden zum Zwecke des Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitergehende Informationen zum Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Daten sind auf der Internetseite der Stadt Castrop-Rauxel unter www.castrop-rauxel.de/buergerbeteiligung-bauen-datenschutz einsehbar.

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