Bebauungsplan Nr. 261 "Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad"
Öffentliche Auslegung vom 1. Februar bis 6. März 2023
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 18.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark“ beschlossen. In seiner Sitzung am 17.11.2022 hat der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Sport der Stadt Castrop-Rauxel den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und nachfolgenden Beschluss über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst:
„Der Betriebsausschuss 3
a) beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ entsprechend der Darstellung in der Anlage 1 anzupassen.
b) nimmt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht, den Fachgutachten und den vorliegenden umweltbezogenen Informationen in abschließend ausgearbeiteter Fassung zur Einsicht für die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.“
a) beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ entsprechend der Darstellung in der Anlage 1 anzupassen.
b) nimmt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht, den Fachgutachten und den vorliegenden umweltbezogenen Informationen in abschließend ausgearbeiteter Fassung zur Einsicht für die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.“
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ befindet sich im geografischen Stadtmittelpunkt der Stadt Castrop-Rauxel in räumlicher Nähe zum Rathaus. Im Geltungsbereich liegen das Hallenbad sowie eine öffentliche Parkanlage. Der Großteil des Areals ist im nordöstlichen Bereich des Stadtteils Castrop gelegen. Eine Fläche, auf dem bereits ein Kinderspielplatz angelegt ist, befindet sich im Stadtteil Rauxel.
Der Planbereich liegt in der Gemarkung Castrop (5287) und umfasst in der Flur 11 die Flurstücke 393, 394, 408, 443, 444, 445, 532, 533 und 536 vollständig sowie 390 und 395 teilweise und in der Gemarkung Rauxel (5290) in der Flur 6 die Flurstücke 379 und 380 vollständig sowie 418 teilweise. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs ergeben sich aus der beiliegenden Übersichtsskizze, die der zum Beschluss angefügten Anlage zur Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs entspricht.
Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hat sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans geringfügig verändert. Zum einen wurde ein Teil des Kreisverkehrs in den Geltungsbereich einbezogen, sodass die Anforderungen an einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB erfüllt sind. Zum anderen sind im nördlichen Bereich der Garagenhof sowie ein Teil des Flurstücks 395 in der Gemarkung Castrop, Flur 11, nicht mehr Gegenstand des Bebauungsplans, da für diese Bereiche kein Regelungsbedarf besteht.

Für die Weiterentwicklung der bestehenden Spielflächen im Park als Sport-, Spiel- und Bewegungspark ist geplant, das bestehende Angebot zu erneuern und um weitere Elemente zu erweitern. Für den geplanten Park mit Mehrgenerationencharakter wurde ein Konzept erstellt, welches die Ertüchtigung und Weiterentwicklung eines Spiel-, Sport- und Erholungsbereichs beinhaltet. In dem Sportbereich wird weiterhin Raum für einen Bolzplatz und ein Volleyballfeld vorhanden sein. Zusätzlich sind in dem Bereich Anlagen für neuere und informelle Bewegungs- und Sportarten geplant.
Zur Realisierung des Sport-, Spiel- und Bewegungsparks sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen, um die betroffenen öffentlichen und privaten Belange sachgerecht abzuwägen. Die geplante Freianlage beinhaltet eine Vielzahl von Elementen für Sport- und Spielzwecke, die im Außenbereich nicht ohne Weiteres zugelassen werden können. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 261 wurde parallel zum 12. Änderungsverfahren eingeleitet.
Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung des Hallenbads sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Sport-, Spiel- und Bewegungspark. Die bestehenden und geplanten freizeit- und sportorientierten Nutzungen werden zu einem Sonstigen Sondergebiet (SO) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO zusammengefasst und als solches mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit festgesetzt. Die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche kommt für die geplanten Sportanlagen nicht in Betracht, da die Intensität der geplanten Nutzung den Charakter einer Grünfläche übersteigt.
Während für einen großen Teil des geplanten Sport-, Spiel- und Bewegungsparks aufgrund der Nutzungsintensität ein SO mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit festgesetzt wird, wird für die übrigen Bereiche eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage mit Kinderspielplätzen festgesetzt. Die öffentliche Parkanlage dient der Erholungsnutzung für die Allgemeinheit. Sie nimmt zusätzlich Kinderspielplätze auf. Diese sind nach aktueller Planung im nördlichen Bereich der Grünfläche vorgesehen.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichts, von Gutachten und Fachbeiträgen sowie von Stellungnahmen verfügbar. Darin liegen umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen vor und werden öffentlich ausgelegt:
- Schutzgüter: Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Orts- und Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgüter
- Artenschutz
- Immissionsschutz
- Altlasten
- Landschaft, Freiraum
- Kampfmittelbeeinflussung und -beseitigung
- Bergbauliche Belange
- Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Belastung durch Verkehr
- Gefahrenschutz bei Versorgungsleitungen
Zudem besteht die Möglichkeit, die vorgenannten Planunterlagen während der o. g. Auslegungsfrist im oberen Foyer des Ratssaals im Rathaus der Stadt Castrop-Rauxel, Europaplatz 1 zu den allgemeinen Öffnungszeiten und zwar
- montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr,
- mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und
- freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
Ausgehängt wird mit den Planunterlagen ein Hinweisschild mit den Telefonnummern der Beschäftigten des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung und dem Hinweis, dass auf Wunsch die Gelegenheit besteht, direkt Auskunft über den Inhalt der Planung zu erhalten, Anregungen und Bedenken vorzubringen und diese mit den Beschäftigten der Stadtplanung zu erörtern.
Während der o. g. Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit Äußerungen und Stellungnahmen in das Verfahren einbringen. Dazu gibt es keine Formvorschrift – Äußerungen und Stellungnahmen können schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf andere Weise an die Stadt Castrop-Rauxel, Bereich Stadtplanung und Bauordnung (61), weitergegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Personenbezogene Daten werden zum Zwecke des Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitergehende Informationen zum Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Daten sind auf der Internetseite der Stadt Castrop-Rauxel unter www.castrop-rauxel.de/buergerbeteiligung-bauen-datenschutz einsehbar.
Downloads
Umweltbezogene Informationen:
- Landesplanerische Anfrage nach § 34 Abs. 1 und Abs. 5 LPlG NRW
- Öffentlichkeitsbeteiligung zur 12. FNP-Änderung – Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag
- Behördenbeteiligung zur 12. FNP-Änderung – Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag
- Weitere Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung im Bebauungsplanverfahren Nr. 261
- Begleitung Ausschachtungsmaßnahme am Hallenbad, 2002 <
- Orientierende Untersuchung im Umfeld des Hallenbades, 2003
- Sanierungsbegleitung im Umfeld des Hallenbades, 2006
- Orientierende Untersuchung der Altablagerung Nr. 4409/108 AA Hagemannswiese, 2014
- Orientierende Baugrunduntersuchung, 2022