Denkmalschutz und Denkmalpflege
Ein Denkmal ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse. Denkmäler werden nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) unterschieden nach Baudenkmälern, Denkmalbereichen, beweglichen Denkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern.
Hammerkopfturm Erinturm Schloss Bladenhorst
Für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Denkmäler in Castrop-Rauxel ist die Untere Denkmalbehörde beim Bereich Stadtplanung zuständig. Das Gesetz sieht vor, dass der Unteren Denkmalbehörde der Landschaftsverband als Fachbehörde zur Seite steht.
Genehmigungen im Rahmen des Denkmalschutzes
Für alle baulichen Veränderungen, die an einem Denkmal geplant sind, ist eine Erlaubnis vor Beginn der Arbeiten erforderlich (vgl. § 9 (1) DSchG NRW). Diese ist formlos und schriftlich bei der Unteren Denkmalbehörde im Bereich Stadtplanung und Bauordnung einzuholen. Den Erlaubnisantrag können Sie rechts auf dieser Seite unter Downloads herunterladen.
Eine Erlaubnis ist ebenfalls erforderlich, wenn in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder Bodendenkmälern Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt werden, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird oder wenn bewegliche Denkmäler beseitigt oder verändert werden sollen.
Denkmalliste
Wird ein Objekt als Denkmal bewertet und eingestuft, so wird es in die sogenannte Denkmalliste der betreffenden Gemeinde eingetragen und katalogisiert.
Dabei spielen oft regionale Besonderheiten eine Rolle. Spezifisch für die Denkmallandschaft in Nordrhein-Westfalen sind Industrie- und Technikdenkmäler wie auch in Castrop-Rauxel zum Beispiel das Fördergerüst Schacht 7 der ehemaligen Zeche Erin im Erin-Park und der Hammerkopfturm Schacht 3 im Stadtteil Schwerin.
Das Schloss Bladenhorst als gut erhaltenes Wasserschloss ist ebenfalls typisch für diese Gegend Nordrhein-Westfalens sowie auch das Alte Rathaus oder verschiedene Bürgerhäuser.
So gibt es herausragende Beispiele für die Baugeschichte der unterschiedlichen Epochen, jedoch auch eine Vielzahl von Denkmälern, die vielleicht erst auf den zweiten Blick erkennen lassen, warum sie für die Dokumentation der Entwicklung einer Region von örtlicher Bedeutung sind.
Denkmalplakette

Tag des offenen Denkmals
In ganz Europa öffnen sich jedes Jahr am zweiten Sonntag im September die Türen zu denkmalgeschützten Gebäuden und Objekten.
Vom Europarat 1991 als "European Heritage Days" ausgerufen, griff dieser die Idee des 1984 von Jack Lang in Frankreich gegründeten "Journées portes ouvertes monuments historiques" auf. Ziel ist es, der Öffentlichkeit die Bedeutung von Denkmalen nahezubringen und für das kulturelle Erbe zu sensibilisieren. Denn anhand von Denkmälern und kulturellen Objekten, die erhalten werden, ist es möglich, ein breites öffentliches Bewusstsein für Denkmalschutz und Denkmalpflege und für die Bedeutung baukulturellen Erbes zu entwickeln, anhand derer die wechselvolle Entwicklungsgeschichte der Stadt abzulesen und nachzuvollziehen ist.
Auch in unserer Stadt bietet die VHS Castrop-Rauxel an diesem Tag zahlreiche Führungen und Rundgänge an, die die Möglichkeit bieten, sonst nicht zugängliche Denkmäler zu besichtigen.
Der Tag des offenen Denkmals ist immer am ersten Sonntag im September, 2022 am 11. September. Das bundesweite Thema schlägt alljährlich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz vor, das diesjährige Motto lautet "KulturSpur. Ein Fall für den Denkmalschutz".
Reiterbrunnen Schloss Bladenhorst Kirche St. Lambertus
"denk-mal"-Radtouren
Darüber hinaus stehen für interessierte Radfahrer die Broschüren der denk-mal-Radtouren (Südwest- und Nordroute) mit Übersichtskarte und Informationen zu den einzelnen Denkmälern zum Download und Nachfahren bereit.
Eine Tour führt durch den Südwesten der Stadt, vorbei an elf der knapp 60 Denkmäler in Castrop-Rauxel. Eine zweite Radtour in den Castrop-Rauxeler Norden verbindet zehn weitere Denkmäler miteinander.