Hausaktenarchiv
Die Genehmigungsakten für alle Gebäude im Stadtgebiet werden dauerhaft bei der Stadtverwaltung aufbewahrt. Falls Ihnen Ihre Ausfertigung verloren gegangen ist, können Sie Einsicht nehmen und auch Kopien anfertigen lassen.
Aus Datenschutzgründen sind nur die Eigentümer*innen und Bevollmächtigten der Eigentümer*innen zur Einsicht berechtigt. Zur Einsichtnahme muss ein Termin vereinbart werden, vorzugsweise per E-Mail unter bauordnung@castrop-rauxel.de oder alternativ unter Tel. 02305/106-2772. Die gewünschten Akten werden dann herausgesucht und bereitgelegt. Die Akteneinsicht ist jeweils donnerstags möglich.
Kosten für die Akteneinsicht sowie Kopierkosten sind in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel (§9 Position B 3.3.1. ff.) zu finden. Die Akten können aber auch abfotografiert werden. Die Ausleihe von Akten ist nicht möglich, da es sich vorwiegend um unwiederbringliche Originale handelt.
Aus Datenschutzgründen sind nur die Eigentümer*innen und Bevollmächtigten der Eigentümer*innen zur Einsicht berechtigt. Zur Einsichtnahme muss ein Termin vereinbart werden, vorzugsweise per E-Mail unter bauordnung@castrop-rauxel.de oder alternativ unter Tel. 02305/106-2772. Die gewünschten Akten werden dann herausgesucht und bereitgelegt. Die Akteneinsicht ist jeweils donnerstags möglich.
Kosten für die Akteneinsicht sowie Kopierkosten sind in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel (§9 Position B 3.3.1. ff.) zu finden. Die Akten können aber auch abfotografiert werden. Die Ausleihe von Akten ist nicht möglich, da es sich vorwiegend um unwiederbringliche Originale handelt.