Stadtgestaltung | Stadt Castrop-Rauxel

Stadtgestaltung

Der Stadtraum wird geprägt durch die Gestaltung von Siedlung, von Straßen und öffentlichen Plätzen. Die Ansprüche an die Gestaltung öffentlicher Räume und die Umsetzung baulicher Maßnahmen sind dabei vielfältig.

Zum einen soll ein geordnetes identitätstiftendes Stadtbild präsentiert werden, zum anderen werden jedoch auch wiederum Freiräume für individuelle Ansätze und Nutzungen benötigt. Diesen verschiedenen Ansprüchen gerecht zu werden, ist eine schwierige Aufgabe.

Insbesondere die Stadtgestaltung trägt dazu bei, ob die Stadt ein Ort ist, mit dem sich ihre Bewohner identifizieren können und in dem sie gerne leben.

Zielsetzung der Stadt Castrop-Rauxel ist eine aus architektonischer, städtebaulicher und künstlerischer Sicht ansprechende Gestaltung des Stadtbildes.

Um diese Ziele zu erreichen, wurde für die Stadt zum einen der Kunst- und Gestaltungsbeirat ins Leben gerufen, zum anderen wurden durch den Rat der Stadt verschiedene Satzungen erlassen, die für Teilbereiche der Stadt und für bestimmte Inhalte konkrete Vorgaben zur Gestaltung des Stadtraumes festlegen.

Der Kunst- und Gestaltungsbeirat erarbeitet Empfehlungen für die Verwaltung zu aktuellen Planungsvorhaben, die darüber die politischen Gremien unterrichtet. Die vorgestellten Projekte reichen von Rahmenplanungen über städtebauliche Entwürfe bis hin zur Platzgestaltung und Kunst im Stadtraum.

Neben dem Beirat ist eine Erhaltungssatzung für die historische Bergarbeitersiedlung in Schwerin aufgestellt worden. Dies Satzung dient insbesondere dazu, die prägende Bausubstanz für diesen Teilbereich in ihren Grundzügen zu bewahren. Darüber hinaus wurde eine Werbesatzung für den Bereich der Innenstadt erlassen, die die Gestaltung von Werbeanlagen regelt. Zielsetzung dieser Satzung ist der Erhalt und die Sicherung des historischen Stadtbildes der Altstadt.

Beirat für Kunst und Stadtgestaltung

Das bauliche Erbe einer jeden Stadt stellt einen kulturellen, sozialen sowie ökonomischen Wert dar, den es qualitätsvoll weiterzuentwickeln gilt. Da auch in Zukunft verändert und neu gebaut werden wird, ist es erstrebenswert sicher zu stellen, dass durch die Qualität des neuen Bauens eine Bereicherung der Stadtgestalt erzielt wird.

Der Kunst- und Gestaltungsbeirat berät über Bauvorhaben und Planungen, die für die Qualität, Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes von erheblicher Bedeutung sind. Er erarbeitet Empfehlungen sowohl für Verwaltung und Politik als auch für Architekten und Bauherren.

Qualität der Baukultur bewahren und weiterentwickeln

Die Aufgabe des Kunst- und Gestaltungsbeirates ist es, durch engagierte und unabhängige Empfehlungen die Qualität des Stadtbildes, der Architektur einzelner Bauten sowie grundsätzlich die Baukultur Castrop-Rauxel zu wahren und fortzuentwickeln.

Neben Qualitäten wie baulicher Gestaltung und städtebaulicher Einbindung gewinnt die Einbeziehung von Kunst am Bau und die Gestaltung öffentlicher Plätze sowie des öffentlichen Raumes eine immer größere Bedeutung.

Der Kunst- und Gestaltungsbeirat kann maßgeblich dazu beitragen,

  • das Stadtbild dauerhaft zu verbessern,
  • die architektonische und stadträumliche Qualität zu sichern und zu fördern, Fehlentwicklungen zu verhindern.

Sowohl öffentliche als auch private Bauherren, deren Bauvorhaben nach Lage, Umfeld, Größe, Nutzung oder Repräsentationsanspruch für das Stadtbild und für den Freiraum prägend sind, sind aufgefordert, sich bereits in der frühen Planungsphase an den Kunst- und Gestaltungsbeirat zu wenden. Darüber hinaus sollen auch Vorhaben, die Veränderungsmaßnahmen an historisch bedeutenden, denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Gebäuden oder Ensembles vorsehen, dem Kunst- und Gestaltungsbeirat vorgestellt werden.

Mitglieder des Kunst- und Gestaltungsbeirates
  • Dipl.-Ing. Heinz Hetschold, Architekt und Stadtplaner (Vorsitzender)
  • Dipl.-Ing. Peter Freudenthal, Architekt und Stadtplaner (Stellv. Vorsitzender)
  • Dipl.-Ing. Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin
  • Danuta Karsten, Freischaffende Künstlerin
  • Klaus Michael Lehmann, Fotograf und sachkundiger Bürger

Gestaltungssatzung

Eine Gestaltungssatzung kann es bei baulichen Anlagen oder auch für Freibereiche geben (vgl. § 89 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, BauO NRW).

Charakteristische und augenscheinliche Gestaltungsmerkmale wie die Gestaltung der Fassaden, die Dachgestaltung oder die Ausführung von Garagen sollen so erhalten bleiben. Besonderer Wert wird hierbei auf die Beibehaltung des typischen Erscheinungsbildes der Siedlung zum öffentlichen Straßenraum hin gelegt.

Gestalterische örtliche Bauvorschriften können auch als Festsetzungen in einen Bebauungsplan direkt aufgenommen werden.

Erhaltungssatzung

Erhaltungssatzungen können von einer Stadt erlassen werden, um die städtebauliche Besonderheit, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder städtebauliche Umstrukturierungen zu erhalten (§ 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB). Damit sollen bestimmte Gebiete vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden.

In Castrop-Rauxel besteht eine Erhaltungssatzung im Stadtteil Schwerin für die ehemalige Bergarbeitersiedlung „Graf Schwerin“.

Sie dient der Erhaltung des Ortsbildes und der strukturellen Stadtgestalt der Siedlung, welche an die bergbauliche Geschichte des Ortsteils Schwerin erinnert, die diesen geprägt hat.

Für die Hauseigentümer im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung besteht somit eine besondere Pflicht, bei geplanten Änderungen den äußeren Charakter der Gebäude und des Umfeldes zu bewahren. Bei baulichen Maßnahmen ist deshalb eine Genehmigung erforderlich. Rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten ist ein entsprechender Antrag im Bereich Stadtplanung zu stellen.

Im Vorfeld des Antrags empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, in dem die Ausführung der geplanten Maßnahme ohne Beeinträchtigung der städtebaulichen Gestalt oder Struktur der geschützten Siedlung erörtert wird.

Werbesatzung

Im Bereich der Altstadt sind in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Trends in der Gestaltung von baulichen Anlagen und Werbemaßnahmen eingetreten, die dem historischen Bild der Castroper Innenstadt nicht gerecht werden und das Stadtbild beeinträchtigen.

Zur Erhaltung der noch intakten Bereiche der Altstadt und insbesondere auch bei der zukünftigen Gestaltung des Ortskernbildes werden an Werbeanlagen besondere gestalterische Anforderungen nach Maßgabe der Werbesatzung gestellt. Durch diese Gestaltungssatzung soll erreicht werden, dass bei der Neuanbringung oder Änderung von Werbeanlagen die ortstypischen Gegebenheiten in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.

Durch regelmäßig durchgeführte Fotodokumentationen wird der jeweilige Zustand der vorhandenen Werbeanlagen aufgenommen. Der Bereich Stadtplanung bietet bei Bedarf ebenfalls Beratungen für die Ausgestaltung von Werbeanlagen an, um eine gestalterische Verbesserung des Ortskernbildes zu erreichen.
Kontakt
Geschäftsführende Stelle des Beirates für Kunst und Stadtgestaltung
Bereich Stadtplanung und Bauordnung
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
In Karte anzeigen
Carola Wilk
02305/106-2770
E-Mail schreiben
vCard
Downloads

Satzung des Kunst- und Gestaltungsbeirates


Erhaltungssatzung "Bergarbeitersiedlung Schwerin"

Checkliste zur Erhaltungssatzung

Antrag auf Genehmigung nach § 173 Baugesetzbuch 
(für ein Vorhaben im räumlichen Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 1 „Bergarbeitersiedlung Schwerin“)



Werbesatzung(Satzung über gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen für den Bereich der Innenstadt der Stadt Castrop-Rauxel)

Werbesatzung(Broschüre mit Erläuterungen zur Werbesatzung)