Innenstadtmanagement
Sie möchten ein Gewerbe gründen oder eine Filiale eröffnen und suchen nach dem passenden Ladenlokal? Sie sind Vermieter*in und ein von Ihnen betreutes Ladenlokal oder eine Räumlichkeit für Gastronomie oder Dienstleistungen stehen demnächst wieder zur Neuvermietung an?


Um eine Förderung zu beantragen, nehmen Sie bitte in einem ersten Schritt Kontakt zum Innenstadtmanagement auf, um Ihr Vorhaben vorzustellen und über in Frage kommende Ladenlokale zu sprechen. Auf Grundlage Ihres Konzepts entscheidet die Stadt Castrop-Rauxel anschließend, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Förderung erhalten können.
Voraussetzung ist dabei, dass der / die Immobilieneigentümer*in des gewünschten Ladenlokals einer Anmietung über das Sofortprogramm Innenstadt NRW zustimmt und das Ladenlokal leicht mietvergünstigt an die Stadt vermieten möchte. Eine Beispielrechnung und weitere Details finden Sie unten im Text.
So erreichen Sie das Innenstadtmanagement Castrop-Rauxel
44575 Castrop-Rauxel
Dienstags und mittwochs zwischen 10 und 16 Uhr vor Ort in der Lönsstraße 12. Weitere Termine nach telefonischer Rücksprache möglich.
Jetzt profitieren vom Sofortprogramm Innenstadt NRW

Bis Ende 2023 besteht für Gründer*innen sowie alle kreativen Innenstadtnutzungen zudem die Möglichkeit, ein Ladenlokal stark kostenvergünstigt von der Stadt anzumieten. Ganz egal ob Einzelhandel, Gastronomie oder Dienstleistungen, alle frequenzsteigernden Nutzungen, die eine Bereicherung für die Innenstadt darstellen, können von der Mietpreisförderung profitieren.
Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Immobilieneigentümer*innen ebenfalls an der Nutzung des Sofortprogramms interessiert sind und ihr Ladenlokal zu diesem Zweck leicht mietvergünstigt an die Stadt vermieten möchten. Um die Vorgaben des Fördergebers zu erfüllen, müssen sie hierzu auf mindestens 30 % der zuletzt erzielten Kaltmiete verzichten.
Die folgende Rechnung zeigt beispielhaft, wie sich die Förderung bemisst. Die konkrete Berechnung des Mietpreises ist dabei unter anderem vom Zustand des Ladenlokals, dem Zeitpunkt der letzten Vermietung und vom zuletzt erzielten Mietpreis abhängig.
Die Förderung aus dem Sofortprogramm ist bis zum 31.12.2023 möglich. Die ersten Anmietungen wurden realisiert, weitere sind in der Vorbereitung. Die ersten Vermieter*innen profitieren bereits von der verlässlichen Zusammenarbeit mit der Stadt Castrop-Rauxel als Mieterin des Ladenlokals und der begleitenden Unterstützung der Mietinteressenten durch das Innenstadtmanagement und die Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH der Stadt Castrop-Rauxel.
Worauf sollten Sie achten?
Laut Fördergeber ist eine Förderung möglich für Einzelhandelsnutzungen, Dienstleistungen, Gastronomie und Verpflegung in Innenstädten und Zentren. Die Mietflächen sind förderfähig bis zu einer Größe von 300 m², größere Ladenlokale können angemietet werden, jedoch entfällt die Förderung für den Teil, der 300 m² übersteigt.
Wesentlicher Fördergegenstand sind frequenzbringende Angebote. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit einer Anfrage trifft die Stadt entsprechend der strategischen Zukunftsausrichtung der Innenstadt. Der Fördergeber benennt beispielhaft folgende Nutzungen:
Einen Anspruch auf eine Förderung gibt es nicht.
Weitere Informationen zum Sofortprogramm erhalten Sie auf der Internetseite Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen sowie beim Innenstadtmanagement.
Wesentlicher Fördergegenstand sind frequenzbringende Angebote. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit einer Anfrage trifft die Stadt entsprechend der strategischen Zukunftsausrichtung der Innenstadt. Der Fördergeber benennt beispielhaft folgende Nutzungen:
- Einzelhandels-Startups (Popup-Stores) und Gastronomie-Startups
- Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
- Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
- Neue Angebote von Lieferservices / Verteilstationen
- Showrooms des regionalen Online-Handels
- Kulturwirtschaftliche Nutzungen
- Bürgerschaftliche und nachbarschaftliche (wohn-affine) Nutzungen (Repair-Cafés, Räume für Initiativen etc.)
- Bildungsangebote und Kinderbetreuung
- Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (zum Beispiel Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen)
Einen Anspruch auf eine Förderung gibt es nicht.
Weitere Informationen zum Sofortprogramm erhalten Sie auf der Internetseite Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen sowie beim Innenstadtmanagement.
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