Förderung zur Umgestaltung von Vorgärten | Stadt Castrop-Rauxel

Förderung zur Umgestaltung von Vorgärten - Rückbau von Schottergärten


Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 1. September 2022 eine Sonderförderung zum Rückbau von Schottergärten beschlossen.

schotter
Blumen










Gefördert wird nun der Umbau von Vorgärten, die im Bestand als Steingarten gestaltet, geschottert oder gepflastert sind. Eigentümer*innen oder Pächter*innen erhalten Zuschüsse für die Herrichtung ihrer privaten Vorgartenbereiche. Der Zuschuss bemisst sich nach der Größe der entsiegelten und begrünten Fläche:
  • ab 20 bis 50 m²: 100 EUR
  • über 50 bis 100 m²: 200 EUR
  • über 100 bis 200 m²: 300 EUR
  • über 200 m²: 400 EUR
Die Gesamtsumme der Förderung je Haushalt ist auf 400 Euro begrenzt. 2022 stellt die Stadtverwaltung insgesamt 10.000 Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Die geförderten Maßnahmen sind zügig umzusetzen, wobei die gesamte Fördermaßnahme spätestens am 1. Dezember 2022 abgeschlossen sein muss.

Weitere Informationen zum Beispiel über die Fördervoraussetzungen sowie Art, Umfang und Höhe der Zuwendung finden Sie in der Richtlinie für die Sonderförderung zum Rückbau von Schottergärten

Hier finden Sie das Antragsformular 

Mieterinnen und Mieter benötigen zur Antragstellung die Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin.

Das CasGeoportal bietet einen Überblick über das komplette Stadtgebiet mit aktuellen Luftbildern und Katasterdaten.

Kontakt: 
Ansprechpartnerinnen für Fragen rund um die Förderung:
Dagmar Jasik, Tel. 02305 / 106-2778, und Asma Boufeljat, Tel. 02305 / 106-2772

Eine Rückrufbitte können Sie auch im Sekretariat des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung unter Tel. 02305 / 106-2722 bzw. stadtplanung@castrop-rauxel.de  hinterlassen.

Lokaler Beitrag zur Klimaresilienz und zum Artenschutz
In der Ratsvorlage dazu heißt es: „Das vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel beschlossene Klimaanpassungskonzept benennt als eine Schlüsselmaßnahme gegen die Zunahme der Umwandlung grüner Vorgärten in Schottergärten die Schaffung von verbindlichen Vorgaben zur Vorgartengestaltung. Durch die Verabschiedung der Satzung über die Begrünung bebauter Grundstücke und Gebäude sollen diese bindenden Vorgaben geschaffen werden. Ziel der Förderrichtlinie ist es, den Rückbau von steinernen Vorgärten zu Blühgärten innerhalb der Stadt Castrop-Rauxel zu unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zur Klimaresilienz und zum Artenschutz zu leisten.“