Umweltzonen | Stadt Castrop-Rauxel

Umweltzonen

Für das Ruhrgebiet gilt seit 2012 eine städteübergreifende Umweltzone. Sie ist eine Maßnahme des Luftreinhalteplans für das Ruhrgebiet, der im Oktober 2011 in Kraft trat. Er hat das Ziel, die Schadstoffbelastungen in der Luft und die festgelegten Grenzwerte insbesondere für Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren, um Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung zu vermeiden.  

Castrop-Rauxel ist mit seinem südwestlichen Stadtgebiet dabei. Die Umweltzone verläuft im Norden bis über die am Hauptbahnhof Castrop-Rauxel verlaufende Bahntrasse, im Osten bis zur B235 (Habinghorster Straße) / Ringstraße / Dortmunder Straße und im Süden und Westen bis zu den Stadtgrenzen von Dortmund und Bochum bzw. Herne. Dort schliessen sich die Umweltzonen der Nachbarstädte an. 

 

Grüne Plaketten in Umweltzonen

Im ersten Jahr spielte die Farbe der Umweltplakette noch keine Rolle. Doch seit Januar 2013 dürfen nur noch Autos mit grüner oder gelber Plakette die Umweltzone Ruhrgebiet befahren. Fahrzeuge mit roter Plakette müssen draußen bleiben. Seit Juli 2014 sind auch die gelben Plaketten ausgeschlossen, so dass nun nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette innerhalb der Umweltzone fahren dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Autobahnen.
Die Umweltplakette ist erhältlich bei den technischen Prüfstellen (z.B. TÜV, Dekra), bei allen Zulassungsbehörden und nahezu allen Betrieben, die auch die Abgasuntersuchung durchführen.

 

Ausnahmen

Ausnahmen von den Fahrverboten in Umweltzonen sind für bestimmte Fahrzeuge, aufgrund wirtschaftlicher oder sozialer Härte, für Fuhrparks, Busse und Wohnmobile u.a. möglich. Ausnahmegenehmigungen können im Bereich Ordnungswesen der Stadtverwaltung beantragt werden.