Genehmigungsmanagement
Bevor Sie einen Bauantrag stellen... (für gewerbliche Bauvorhaben)
Einen umfassenden Überblick über das gewerbliche Baugenehmigungsverfahren in Castrop-Rauxel erhalten Sie durch den Investorenleitfaden (pdf 11 MB).
Erforderliche Unterlagen
Ermittlung der Planungsgrundlagen
Von wesentlicher Bedeutung für das gesamte Genehmigungsverfahren ist auch die bauplanungsrechtliche Situation. Erst wenn Klarheit über die derzeitigen und zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten Ihres Grundstückes bestehen, lässt sich die Qualität und Sicherheit der geplanten Investition sowie auch die Entwicklungsmöglichkeit beurteilen. So lassen sich z.B. die Überschreitung einer im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze oder anderer Festsetzungen frühzeitig erkennen.
Ferner sind Fragen zu klären, ob Rechte Dritter die Bebaubarkeit des Grundstückes einschränken (z. B. Grundbucheintragungen und vertragliche Rechte Dritter). Auch öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen (Baulasten) können die Bebaubarkeit von Grundstücken einschränken. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der Baugenehmigungsbehörden geführt. Sollte in anderen Bereichen Konfliktpotential vorhanden sein, werden Sie zeitnah darauf hinweisen. Dies hat den Vorteil, Fehlentwicklungen im frühen Projektstadium zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um diesen entgegen zu steuern. Werden derartige Konflikte erst im Baugenehmigungsverfahren festgestellt, ist dies in der Regel mit einer zeit- und kostenaufwendigen Umplanung verbunden. Regelmäßig resultieren daraus umfangreiche Umplanungs- und Abstimmungsprozesse während des Verfahrens, meist verbunden mit erheblichen Spannungen zwischen den Beteiligten.
Wenn Sie rechtsverbindlich geklärt haben wollen, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, können Sie einen Vorbescheid beantragen. Eine solche Bauvoranfrage ermöglicht Ihnen, ohne Vorlage kompletter Bauunterlagen die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks zu klären. Der Vorbescheid gilt unabhängig von einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage zwei Jahre. Die Gültigkeit kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Checklisten:
Zuständigkeiten im Genehmigungsverfahren
Zum Teil können jedoch Probleme nur im direkten Kontakt zwischen Investor und der zuständigen Fachbehörde gelöst werden (z. B. bei öffentlich-rechtlichen Vertragsverhandlungen, Unterschriften etc.). Dabei kommt der Information über die Zuständigkeiten und Aufgaben von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) etc. eine wichtige Funktion bei der schnellen Abwicklung des Genehmigungsverfahrens zu.
Checkliste:
Genehmigungsunterlagen
§ 7 der Bauprüfverordnung schreibt zwingend die Übereinstimmungsbestätigung der Bauvorlagen mit der Fachplanung vor. Bei einer Zurückgabe der nicht vollständigen Bauvorlagen sind erhebliche Zeitverzögerungen vorprogrammiert. Mindestanforderungen über Anzahl, Umfang und Art der Antragsunterlagen sind in den Verwaltungsvorschriften der entsprechenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen enthalten.
Bei Vorhaben, die der bauaufsichtlichen Genehmigung unterliegen sowie bei behördlich zu erteilenden Bescheiden, bei denen die bauaufsichtliche Genehmigung mit eingeschlossen ist, gelten die Vorgaben gemäß der Verordnung über die bautechnischen Prüfungen (BauPrüfVO NRW). Bei Vorhaben, die dem Erlaubnisverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen, sind weitergehende Formulare entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum Bundesimmissionsschutzgesetzes (Sammelministerialblatt Gliederungsnummer 7129) einzureichen. Die Formulare sind beim Staatlichen Amt für Umweltschutz in Herten erhältlich.
Checklisten:
Gebühren
Ansprechpartner
Die Wirtschaftsförderung begleitet Sie bei Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren als Lotse und Moderator. Hier können Sie Ihren Bauantrag abgeben. Die Wirtschaftsförderung leitet Ihren Bauantrag an den zuständigen Bereich Stadtplanung und Bauordnung weiter.
Thomas Ratte
Tel.: 02305/106-2314
Fax: 02305/106-2288
Mobil 0163-7062116
Rathaus, Europaplatz 1, Zimmer 273
E-Mail thomas.ratte@castrop-rauxel.de
Die Bauordnung prüft direkt nach Antragseingang, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind bzw. ob andere Verfahrenshindernisse bestehen.
Georg Brock
Tel. 02305/106-2781
Fax 02305/106-2724
Rathaus, Europaplatz 1, Zimmer 422
E-Mail georg.brock@castrop-rauxel.de
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Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage unter dem Gebäude
Für Rollstuhlfahrer: Ein Mitarbeiter der Verwaltung ist Ihnen gerne behilflich und begleitet Sie ins Rathaus.
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