Genehmigungsmanagement | Stadt Castrop-Rauxel

Genehmigungsmanagement

Bevor Sie einen Bauantrag stellen... (für gewerbliche Bauvorhaben)

Mit einem vollständigen und sachlich korrekten Bauantrag tragen Sie zu einer zügigen Bearbeitung Ihres Bauantrags bei. Unsere Ansprechpartner im Baugenehmigungsmanagement für gewerbliche Bauvorhaben beraten Sie gerne in einem Informationsgespräch. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin. Ziehen Sie für das Informationsgespräch auch den für Ihr Bauvorhaben kompetenten Entwurfsverfasser bzw. Ihren Fachplaner hinzu.

Einen umfassenden Überblick über das gewerbliche Baugenehmigungsverfahren in Castrop-Rauxel erhalten Sie durch den Investorenleitfaden (pdf 11 MB).

Erforderliche Unterlagen

Sie erleichtern uns das Informationsgespräch, wenn Sie uns die ausgefüllte Checkliste "Allgemeine Angaben zum Vorhaben" (pdf) zur Verfügung stellen. Für den späteren Bauantrag benötigen Sie verschiedene Formulare, die Sie sich von dieser Seite herunterladen können.

Ermittlung der Planungsgrundlagen

Wenn die allgemeinen Angaben und die Rahmenbedingungen des Vorhabens geklärt sind, ist im nächsten Schritt festzustellen, ob das vorhandene Grundstück den Erfordernissen des geplanten Vorhabens entspricht. Bei der Überprüfung handelt es sich im Wesentlichen um Fragen zur gesicherten Erschließung des Grundstücks, zu der Erfüllung der Anforderungen des Baugrundstücks hinsichtlich der neuen Investition, zur Infrastruktur, zu möglichen Einschränkungen der Nutzung des Grundstücks durch Versorgungsleitungen, und zu betrieblichen Immissionen.

Von wesentlicher Bedeutung für das gesamte Genehmigungsverfahren ist auch die bauplanungsrechtliche Situation. Erst wenn Klarheit über die derzeitigen und zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten Ihres Grundstückes bestehen, lässt sich die Qualität und Sicherheit der geplanten Investition sowie auch die Entwicklungsmöglichkeit beurteilen. So lassen sich z.B. die Überschreitung einer im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze oder anderer Festsetzungen frühzeitig erkennen.

Ferner sind Fragen zu klären, ob Rechte Dritter die Bebaubarkeit des Grundstückes einschränken (z. B. Grundbucheintragungen und vertragliche Rechte Dritter). Auch öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen (Baulasten) können die Bebaubarkeit von Grundstücken einschränken. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der Baugenehmigungsbehörden geführt. Sollte in anderen Bereichen Konfliktpotential vorhanden sein, werden Sie zeitnah darauf hinweisen. Dies hat den Vorteil, Fehlentwicklungen im frühen Projektstadium zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um diesen entgegen zu steuern. Werden derartige Konflikte erst im Baugenehmigungsverfahren festgestellt, ist dies in der Regel mit einer zeit- und kostenaufwendigen Umplanung verbunden. Regelmäßig resultieren daraus umfangreiche Umplanungs- und Abstimmungsprozesse während des Verfahrens, meist verbunden mit erheblichen Spannungen zwischen den Beteiligten.

Wenn Sie rechtsverbindlich geklärt haben wollen, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, können Sie einen Vorbescheid beantragen. Eine solche Bauvoranfrage ermöglicht Ihnen, ohne Vorlage kompletter Bauunterlagen die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks zu klären. Der Vorbescheid gilt unabhängig von einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage zwei Jahre. Die Gültigkeit kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Checklisten:

Zuständigkeiten im Genehmigungsverfahren

Die Wirtschaftsförderung fungiert im Genehmigungsverfahren für gewerbliche und industrielle Investitionsvorhaben als zentraler Ansprechpartner für Ihr Unternehmen. Eine wichtige Aufgabe der Wirtschaftsförderung im Bereich des Genehmigungsmanagements ist die Vermittlung von Kontakten zwischen Investor und Verwaltung. Alle auftretenden Fragestellungen und Probleme werden mit den zuständigen Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange so schnell wie möglich abgeklärt.

Zum Teil können jedoch Probleme nur im direkten Kontakt zwischen Investor und der zuständigen Fachbehörde gelöst werden (z. B. bei öffentlich-rechtlichen Vertragsverhandlungen, Unterschriften etc.). Dabei kommt der Information über die Zuständigkeiten und Aufgaben von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) etc. eine wichtige Funktion bei der schnellen Abwicklung des Genehmigungsverfahrens zu.

Checkliste:

Genehmigungsunterlagen

Eine der Hauptursachen für die Verzögerung von Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren ist oft mangelhafte Qualität und/oder die Unvollständigkeit der Bauvorlagen. Schon bei der Erstellung der Bauvorlagen ist es daher wichtig, die gesetzlichen Vorgaben, die Vorgaben der Behörden und/oder Fachdienststellen z.B. bezüglich notwendiger Kompensationsmaßnahmen bei gewünschter Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 54 Landesbauordnung NRW, der Fachdienststellen und der Fachplaner (hier: insbesondere des Fachplaners, der das Brandschutzkonzept aufstellt oder für den Schall- und Wärmeschutz heranzuziehen ist) in die Bauvorlagen einzuarbeiten.

§ 7 der Bauprüfverordnung schreibt zwingend die Übereinstimmungsbestätigung der Bauvorlagen mit der Fachplanung vor. Bei einer Zurückgabe der nicht vollständigen Bauvorlagen sind erhebliche Zeitverzögerungen vorprogrammiert. Mindestanforderungen über Anzahl, Umfang und Art der Antragsunterlagen sind in den Verwaltungsvorschriften der entsprechenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen enthalten.

Bei Vorhaben, die der bauaufsichtlichen Genehmigung unterliegen sowie bei behördlich zu erteilenden Bescheiden, bei denen die bauaufsichtliche Genehmigung mit eingeschlossen ist, gelten die Vorgaben gemäß der Verordnung über die bautechnischen Prüfungen (BauPrüfVO NRW). Bei Vorhaben, die dem Erlaubnisverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen, sind weitergehende Formulare entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum Bundesimmissionsschutzgesetzes (Sammelministerialblatt Gliederungsnummer 7129) einzureichen. Die Formulare sind beim Staatlichen Amt für Umweltschutz in Herten erhältlich.


Checklisten:

Gebühren

Gebühren werden entsprechend der Gebührenordnung des Landes NRW einzelfallbezogen fällig.

Ansprechpartner

Die Wirtschaftsförderung begleitet Sie bei Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren als Lotse und Moderator. Hier können Sie Ihren Bauantrag abgeben. Die Wirtschaftsförderung leitet Ihren Bauantrag an den zuständigen Bereich Stadtplanung und Bauordnung weiter.

Thomas Ratte
Tel.: 02305/106-2314
Fax: 02305/106-2288
Mobil 0163-7062116
Rathaus, Europaplatz 1, Zimmer 273
E-Mail thomas.ratte@castrop-rauxel.de

Die Bauordnung prüft direkt nach Antragseingang, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind bzw. ob andere Verfahrenshindernisse bestehen.

Georg Brock
Tel. 02305/106-2781
Fax 02305/106-2724
Rathaus, Europaplatz 1, Zimmer 422
E-Mail georg.brock@castrop-rauxel.de

So kommen Sie zu uns

Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel
Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage unter dem Gebäude
Für Rollstuhlfahrer: Ein Mitarbeiter der Verwaltung ist Ihnen gerne behilflich und begleitet Sie ins Rathaus.
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Öffnungszeiten

Bauordnung
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Bei der Wirtschaftsförderung erhalten Sie Termine nach Vereinbarung.