Alle wichtigen Informationen zum Personalausweis finden Sie hier:

Muster eines Personalausweises

Nur noch digitale Lichtbilder für Pass und Ausweisdokumente

Seit dem 1. Mai 2025 gilt bundesweit, dass biometrische Passbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten im Bürgerbüro digital vorgelegt werden müssen und nicht mehr in Papierform.

Bürger*innen haben die Möglichkeit, im Rathaus beim zentralen Eingangsbereich zertifizierte Fotoboxen zu nutzen, um digitale Passbilder selbst anzufertigen. Die Gebühr in Höhe von 6 Euro kann dann bei dem*der Sachbearbeiter*in im Bürgerbüro zusammen mit der Dienstleitung bezahlt werden. Für Babys und Kleinkinder die unter 120 cm sind, können im Rathaus aus technischen Gründen keine Lichtbilder angefertigt werden. 

Aber auch bei anderen zertifizierten Anbieter*innen können die benötigten Fotos angefertigt werden. Im Bürgerbüro muss das digitale Passbild dann über einen QR-Code vorgelegt und abgerufen werden. Wer die Dienste eines zertifizierten Fotoservice in Anspruch nehmen möchte, der findet eine Übersicht derjenigen Anbieter*innen, die bereits über die notwendigen technischen Voraussetzungen zur sicheren Übermittlung digitaler Lichtbilder verfügen, auf der städtischen Internetseite www.castrop-rauxel.de/digitalesLichtbild.

Selbst erstellte Fotos, zum Beispiel mit einer Handy-App oder in ausgedruckter Form, können nicht verwendet werden.

Wichtige Informationen

Die Personalausweise werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Lieferzeiten richten sich nach der Bearbeitungsdauer der Bundesdruckerei. Vorläufige Personalausweise werden in der Regel nach Feststellung der Identität sofort ausgestellt.

Welche Länder einen Personalausweis anerkennen oder für welche Länder Sie einen Reisepass benötigen, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.

Der Personalausweis ist für Antragsteller ab 24 Jahren zehn Jahre und für Antragsteller unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. 

Im Falle von Diebstahl oder Verlust des neuen Personalausweises wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, damit der Ausweis gesperrt werden kann. Bei Diebstahl erstatten Sie bitte Anzeige bei der Polizei, noch bevor Sie ins Bürgerbüro kommen.

Bei Verlust des neuen Personalausweises mit Online-Funktion rufen Sie bitte sofort zusätzlich die Sperrhotline 116116 an und geben Ihr Sperrkennwort an. Das Sperrkennwort finden Sie im PIN-Brief. 

Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder auftauchen, müssen Sie dies bitte auf jeden Fall wieder persönlich im Bürgerbüro melden, damit der Ausweis wieder freigeschaltet werden kann.

Wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren haben, nimmt das Bürgerbüro eine Verlusterklärung auf und sperrt die Online-Ausweisfunktion. Zum Nachweis Ihrer Identität ist ein (noch vorhandener) Personalausweis beziehungsweise Reisepass oder ausländischer Pass oder ein Bürge notwendig.

Den Personalausweis können Sie ohne Termin zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro abholen. Bevor Sie uns im Bürgerbüro besuchen, melden Sie sich bitte zunächst im zentralen Eingang im oberen Ratsfoyer auf Forumsebene an. Können Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen, so besteht die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass das neue Dokument nur unter Vorlage des alten Dokumentes (sofern vorhanden) abgeholt werden kann.

Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie einen Termin im Bürgerbüro. Sie können online unter Terminvergabe Bürgerbüro oder unter Tel. 02305 / 106-2333 einen Termin vereinbaren.

  • ab 24 Jahren: 46 EUR
  • unter 24 Jahren: 27,60 EUR
  • vorläufiger Personalausweis: 10 EUR
  • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN ist gebührenfrei
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde (wenn noch nie ein Dokument vorhanden war oder im letzten Dokument Fehler aufgetaucht sind)
  • Digitales biometrisches Lichtbild (anzufertigen an den zertifizierten Fotoboxen im zentralen Eingangsbereich des Rathauses oder bei zertifizierten Anbietern. Mehr Infos dazu.)
  • ggf. Einbürgerungsurkunde
  • Für Antragsteller unter 16 Jahren ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile oder des alleinigen Sorgeberechtigten und Vorlage der Personalausweise notwendig. Außerdem muss ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Bei ausländischen Urkunden ist die Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Übersetzers notwendig, wenn die Urkunde nicht mehrsprachig ist.

     

Einverständniserklärung der Eltern zur Antragsstellung eines Kinderpersonalausweises
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Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
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Kontakt

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44575 Castrop-Rauxel