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Abteilung Ausländerwesen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Vor Ihrem Besuch im Rathaus müssen Sie einen Termin für Ihr Anliegen vereinbaren. Der Zugang ist nur nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Bereich möglich.
Aufgabe der Abteilung Ausländerwesen ist zum einen die aufenthaltsrechtliche Betreuung und Beratung der sich legal im Geltungsbereich des Aufenthaltsgesetzes aufhältigen Ausländer. Zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthaltes werden Aufenthaltserlaubnisse und Niederlassungserlaubnisse ausgestellt, Asylbewerber erhalten während des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung.
Ebenso ist die Abteilung Ausländerwesen unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit zuständig für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen. Bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz prüft die Ausländerbehörde, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit
Da eine große Anzahl der seit dem Jahr 2015 zugezogenen Geflüchteten inzwischen die zeitliche Voraussetzung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllt, hat es zuletzt einen hohen Anstieg der Einbürgerungsanträge gegeben. Diese sprunghaft angestiegene Zahl der Anträge führt zu einem derart hohen Arbeitsaufkommen, dass derzeit alle für das Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Termine bereits vergeben sind.
Eine Vergabe von Terminen zur Beratung und zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit über das Jahr 2023 hinaus kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden. Die Stadtverwaltung bittet die Bewerberinnen und Bewerber um Geduld und Verständnis.
Die Ausländerbehörde, Abteilung Einbürgerungen, ist bemüht, allen, die bereits Anträge eingereicht haben, so bald wie möglich eine Rückmeldung zu geben. Von Erinnerungen und Rückfragen bitten die Mitarbeitenden abzusehen, um den Verfahrensablauf nicht zusätzlich zu erschweren.
Wichtige Informationen zum Brexit
Am 1. Januar 2021 ist es soweit: Der Brexit tritt endgültig in Kraft und die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase endet. Britinnen und Briten mit Wohnung in Castrop-Rauxel, die auch nach dem 31. Dezember 2020 weiterhin in Deutschland wohnhaft bleiben, bisher aber keinen Aufenthaltstitel besitzen, müssen daher bis zum 30. Juni 2021 ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde der Stadt Castrop-Rauxel anzeigen. Die Ausländerbehörde prüft die eingesendete Aufenthaltsanzeige und stellt ein neues Aufenthaltsdokument aus.
Die Aufenthaltsanzeigen können formlos per Mail an alw@castrop-rauxel.de eingereicht werden. Alle weiteren Informationen für Britinnen und Briten zum Thema Brexit gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und www.kreis-re.de/auslaenderamt.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)
Am 1. September 2011 wurde bundesweit der elektronische Auftenthaltstitel (eAT) eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden die Aufenthaltstitel als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt. Das Dokument wird mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Der eAT ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Merkmale, Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel und persönliche Daten gespeichert sind.
Der eAT wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von vier bis sechs Wochen. Die Ausländerbehörde ist nicht mehr in der Lage, einen Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern bzw. zu erteilen. Diese Regelung gilt auch für die Übertragungen des Aufenthaltstitels in einen neuen Pass.
Die Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip macht es erforderlich, dass künftig von jedem Antragsteller (auch Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Es ist daher bei der Beantragung in allen Fällen eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Warte- und Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Es ist daher notwendig, vorab einen Termin zur Erteilung oder Verlängerung der obengenannten Titel zu vereinbaren!
Wichtiger Hinweis: Auch nach Einführung des eAT behalten die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Aufkleber in die Pässe eingeklebt wurden, ihre Gültigkeit – längstens bis 31.08.2021. Es gibt somit keine Umtauschaktion von alten Aufenthaltstiteln in Form von Aufklebern in den neuen eAT.
Weitere Informationen zum eAT erhalten Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und beim Bundesministerium des Inneren
Zur Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist grundsätzlich vorab ein Termin mit der Abteilung Ausländerwesen zu vereinbaren:
Kontakt:
- Ausreisepflichtige Ausländer/freiwillige Rückkehr: Tel. 106-2179
- Ausländerwesen A-Ba, Ks-Moe, Aufenthaltstitel, Verpflichtungserklärung: Tel. 106-2392
- Ausländerwesen Bb-F, Moe-Ok, Aufenthaltstitel, Verpflichtungserklärung: Tel. 106-2361
- Ausländerwesen G-Kr, Ol-Pol, Aufenthaltstitel, Verpflichtungserklärung Tel. 106-2393
- Ausländerwesen Pon-Z, Aufenthaltstitel, Verpflichtungserklärung: Tel. 106-2394
- Allgemeines Ausländerrecht A-EL: Tel. 106-2362
- Allgemeines Ausländerrecht EM-M: Tel. 106-2554
- Allgemeines Ausländerrecht N-Z: Tel. 106-2364
- Rechtsmittelfähige Entscheidungen über Aufenthaltsgenehmigungen und Ausweisungen: Tel. 106-2371
nach vorheriger Terminabsprache
