Leistung Umweltzone
Für das Ruhrgebiet gilt seit 2012 eine städteübergreifende Umweltzone. Das südwestlichen Stadtgebiet von Castrop-Rauxel gehört dazu. Südlich der Linie der Köln-Mindener-Eisenbahn und westlich der B 235 und der Dortmunder Straße dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Umweltplakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone unterwegs sein.
Die Umweltplakette ist erhältlich bei den technischen Prüfstellen (z.B. TÜV, Dekra), bei allen Zulassungsbehörden und nahezu allen Betrieben, die auch die Abgasuntersuchung durchführen.
Ausnahmegenehmigungen können im Bereich Ordnungswesen beantragt werden
Für die Erteilung einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung sind der Fahrzeugschein des betreffenden Kraftfahrzeuges und ein Personalausweis oder gegebenenfalls eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Anträge können Sie im Bereich Ordnungswesen stellen, Tel. 02305/106-2345, -2346, (8.00 bis 12.00 Uhr), oder 106-2379 (Mo bis Mi von 8.30 bis 12.30 Uhr), E-Mail ordnungswesen@castrop-rauxel.de. Die entsprechenden Formulare stehen zum Download bereit.
Umweltzone ist eine Maßnahme des Luftreinhalteplans
Die ruhrgebietsweite Umweltzone ist eine Maßnahme des Luftreinhalteplans für das Ruhrgebiet, der im Oktober 2011 in Kraft trat. Er hat das Ziel, die Schadstoffbelastungen in der Luft und die festgelegten Grenzwerte insbesondere für Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren, um Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung zu vermeiden.
