Schuldnerberatung
Überschuldete sind oft nur scheinbar in einer ausweglosen Situation. In einer solch kritischen Lebenslage gilt es, den Dingen nicht ihren Lauf zu lassen, sondern Schritte einzuleiten, um den Schaden zu begrenzen.
Überschuldung nicht als Schicksal hinnehmen
Die Beratung in einer Schuldnerberatungsstelle kann erfolgreich sein, wenn Schuldner die Bemühungen der Berater mit einsichtigem Verhalten aktiv unterstützen
Schwerpunkte der städtischen Schuldnerberatung sind:
Beratungen nach vorheriger Terminabsprache sind montags bis donnerstags auch bis in den frühen Abend hinein möglich.
Pfändungsschutzkonto: Stadt stellt Bescheinigungen aus
Seit 2012 stellt der städtische Schuldnerberater auch die notwendigen Bescheinigungen aus, um ein Pfändungsschutzkonto zu erlangen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer und Rentner, die keine laufenden Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten. In Fällen der laufenden Leistungsgewährung nach den Sozialgesetzbüchern SGB XII bzw. SGB II sind die jeweiligen Sachbearbeiter zur Ausstellung dieser Bescheinigung autorisiert.
Weitere Beratungsangebote
Beratung und Hilfe bei drohender Insolvenz und Informationen zum Insolvenzverfahren erhalten Sie auch beim Caritasverband Castrop-Rauxel, Tel. 02305/923 5522.
Und auch die Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel informiert vor der Kreditaufnahme, berät bei Zahlungsschwierigkeiten, zur Existenzsicherung und klärt über das Verbraucherinsolvenzverfahren auf, Tel. 02305/6987901.
Überschuldung nicht als Schicksal hinnehmen
Die Beratung in einer Schuldnerberatungsstelle kann erfolgreich sein, wenn Schuldner die Bemühungen der Berater mit einsichtigem Verhalten aktiv unterstützen
Schwerpunkte der städtischen Schuldnerberatung sind:
- Überprüfung der Einnahme- und Ausgabesituation (Haushaltsberatung)
- Forderungsüberprüfung und Erstellung von Entschuldungsplänen
- Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
- Informationen über Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckungsrecht
- Beratung bei Firmen- und Nachlassinsolvenzen
- Prüfung einer Miet- oder Stromschuldenübernahme
Beratungen nach vorheriger Terminabsprache sind montags bis donnerstags auch bis in den frühen Abend hinein möglich.
Pfändungsschutzkonto: Stadt stellt Bescheinigungen aus
Seit 2012 stellt der städtische Schuldnerberater auch die notwendigen Bescheinigungen aus, um ein Pfändungsschutzkonto zu erlangen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer und Rentner, die keine laufenden Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten. In Fällen der laufenden Leistungsgewährung nach den Sozialgesetzbüchern SGB XII bzw. SGB II sind die jeweiligen Sachbearbeiter zur Ausstellung dieser Bescheinigung autorisiert.
Weitere Beratungsangebote
Beratung und Hilfe bei drohender Insolvenz und Informationen zum Insolvenzverfahren erhalten Sie auch beim Caritasverband Castrop-Rauxel, Tel. 02305/923 5522.
Und auch die Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel informiert vor der Kreditaufnahme, berät bei Zahlungsschwierigkeiten, zur Existenzsicherung und klärt über das Verbraucherinsolvenzverfahren auf, Tel. 02305/6987901.