Termine in den Stadtteilen
Die Jahresbescheide für die Grundbesitzabgaben wurden zwischenzeitlich verschickt. Hier wirkt sich nun die Grundsteuerreform aus – was bei vielen zu Fragen führt. Deshalb bietet der EUV Stadtbetrieb Sprechstunden vor Ort an. Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, ihre Fragen bezüglich der Jahresbescheide an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts Grundbesitzabgaben zu richten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Mittwoch, 29. Januar, in Habinghorst
17.00 bis 18.30 Uhr im HadeBe (Haus der Begegnung), Lange Straße 51
Donnerstag, 6. Februar, in Merklinde
17.00 bis 18.30 Uhr im Begegnungszentrum Merklinde, Wittener Straße 322b
Mittwoch, 12. Februar, auf Schwerin
17.00 bis 18.30 Uhr im Café Zuhause, Dortmunder Straße 154
Donnerstag, 13. Februar, in Ickern
17.30 bis 19.00 Uhr im Stadtteilbüro „Mein Ickern“, Ickerner Straße 57
Mittwoch, 19. Februar, in Rauxel
17.00 bis 18.30 Uhr im Haus der Trauer, Bahnhofstraße 291
Nach der großen Bürgerinformationsveranstaltung in der Europahalle, zu der die Stadtverwaltung und der EUV Mitte Januar eingeladen hatten, sind diese Sprechstunden in den Stadtteilen nun ein weiteres Angebot für die Bürgerinnen und Bürger, Fragen hinsichtlich Gebühren und Grundsteuer zu klären.
Sie haben Fragen zur Grundsteuer?
Was ist die Grundsteuer? Wofür wird sie erhoben? Wie wird sie berechnet? Warum wird sie reformiert? Welche Änderungen ergeben sich dadurch für die Bürgerinnen und Bürger? Was versteht man unter einheitlichen und differenzierenden Hebesätzen, und warum hat sich die Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2025 gegen differenzierte Hebesätze entschieden? Diese und weitere Fragen zur Grundsteuer haben die Stadtverwaltung und der EUV Stadtbetrieb in einem FAQ für Sie beantwortet.
Längere Bearbeitungszeiten
Da der EUV über 26.000 Jahresbescheide verschickt, wird es in den kommenden Wochen erfahrungsgemäß zu längeren Bearbeitungs- und somit zu längeren Wartezeiten kommen. Der Stadtbetrieb bittet Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer deshalb um etwas Geduld, sollten Rückfragen bestehen. Insbesondere bei telefonischen Anfragen bittet der EUV um Verständnis, dass es bei der zu erwartenden Vielzahl der Anfragen zu Wartezeiten kommen kann, da nicht jeder Anruf umgehend entgegengenommen werden kann. Bürgerinnen und Bürger haben aber auch hier die Möglichkeit, ihr Anliegen per E-Mail an gba@euv-stadtbetrieb.de oder grundsteuer2025@euv-stadtbetrieb.de zu senden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich dann so schnell wie möglich melden.
Hebesätze gelten zunächst nur für 2025
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer B (Wohn- und Nichtwohngrundstücke) für das Jahr 2025 einheitlich auf 825 Prozent festgesetzt. Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) beträgt der Hebesatz in 2025 entsprechend dem Beschluss des Rates 600 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr bleibt die Höhe der von der Stadt Castrop-Rauxel festgesetzten Hebesätze damit unverändert. Der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag für die einzelnen Grundstücke ist mit dem Hebesatz zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.
Die Festsetzung der Hebesätze sowie die Entscheidung, bei der Grundsteuer B keine „differenzierenden Hebesätze“ (unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke) einzuführen, gilt zunächst für das Jahr 2025. Über die Hebesätze der Grundsteuer A und Grundsteuer B ab dem Jahr 2026 wird der Rat zu gegebener Zeit neu entscheiden.
Weitere Informationen
Neben dem FAQ ("frequently asked questions") hält die Stadtverwaltung ein kurzes Video bereit, in dem Stefan Brenk, Leiter des Bereichs Finanzen der Stadtverwaltung, erklärt, was die Grundsteuerreform für Castrop-Rauxeler Bürgerinnen und Bürger bedeutet.
Allgemeine Informationen in Schriftform sowie einen „Erklärfilm“ zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform finden Bürgerinnen und Bürger auf der Seite des Bundesfinanzministeriums: www.bundesfinanzministerium/grundsteuer
Informationen mit konkretem Bezug auf das Land Nordrhein-Westfalen finden sich auf der Seite des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen: www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuerreform