Wahltermine
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Gemäß dem Artikel 20 Absatz 2 aus dem Grundgesetz geht alle Staatsgewalt "vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt". Alle Bürger*innen können Vertreter*innen in die verschiedenen politischen Institutionen wählen und so die politische Ausrichtung ihrer Kommune, des Landes oder Europas mitbestimmen.
Am Sonntag, 14. September 2025, sind in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen. Und zwei Wochen später, am Sonntag, 28. September 2025, kann es möglicherweise zur Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters und des Landrates kommen.
Wahlen und Abstimmungen
Grundsätze von Wahlen und Abstimmungen
Wahlen und Abstimmungen sind in Deutschland an fünf Grundsätze gebunden. Sie sind:
- allgemein (grundsätzlich darf jeder Bürger bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wählen)
- unmittelbar (ohne beispielsweise die Zwischenschaltung von Wahlmännern)
- frei (ohne dass auf die Wähler Druck ausgeübt wird)
- gleich (jede Stimme hat das gleiches Gewicht)
- geheim (kein anderer darf wissen, wie der Wähler abgestimmt hat - es sein denn, der Wähler gibt dies selbst preis)
Wahlen sind in Deutschland gemäß dem fünften Grundsatz geheim, die Auszählung der Stimmen erfolgt jedoch öffentlich. Nach Abschluss der Wahlzeit um 18 Uhr werden in den Wahlräumen in Castrop-Rauxel die Urnen geöffnet und die Stimmzettel ausgezählt. In der Europahalle werden die Stimmzettel der Bürger*innen ausgezählt, die per Briefwahl abgestimmt haben. Ehrenamtliche (Bürger*innen sowie städtische Mitarbeiter*innen) der Wahlvorstände sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf.
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Tel. 02305 / 106-2210
E-Mail wahlbuero@castrop-rauxel.de