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Urheberrecht
Stadt Castrop-Rauxel
Die Betreuungsbehörde auf einen Blick
- Rechtliche Betreuer*innen dürfen ausschließlich in den vom Amtsgericht bestimmten Wirkungskreisen tätig werden.
- Die rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung, sondern soll dazu dienen, Betroffenen Hilfe zu ermöglichen, um auch weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
- Die rechtlichen Betreuer*innen sind keine Personen, die Hilfen selbst durchführen, wie z.B. ein Pflegedienste oder Haushaltshilfen, sondern diejenigen, die diese verschiedenen Hilfen organisieren.
- Beratung und Unterstützung von rechtlichen Betreuer*innen und Personen, die durch eine rechtliche Betreuung unterstützt werden
- Beratung und Information im Vorfeld der rechtlichen Betreuung, z.B. über Vorsorgevollmachten, Verfahrensabläufe und Betreuungsverfügungen
- Unterstützung des Amtsgerichts bei seiner Entscheidung, indem zu allen Fällen Stellungnahmen und Sachverhaltsaufklärungen abgegeben werden
- Beratung von ehrenamtlichen Betreuer*innen
- Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Rund zum Thema rechtliche Betreuung berät Sie die Betreuungsbehörde der Stadt Castrop-Rauxel. Vereinbaren Sie hierzu einfach telefonisch oder per Mail einen Termin!
Kontakt
Betreuungsbehörde Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
E-Mail betreuung@castrop-rauxel.de
Betreuungsbehörde
Erinstr. 6
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2545
E-Mail joerg.bendl@castrop-rauxel.de
Betreuungsbehörde
Erinstr. 6
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2510
E-Mail ralph.goedeke@castrop-rauxel.de
Betreuungsbehörde
Erinstr. 6
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2522
E-Mail sylvia.mckeary@castrop-rauxel.de
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Erinstr.6
44575 Castrop-Rauxel