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Comicstil zeigt mehrere Menschen von vorne.

Die Betreuungsbehörde auf einen Blick

  • Rechtliche Betreuer*innen dürfen ausschließlich in den vom Amtsgericht bestimmten Wirkungskreisen tätig werden.
  • Die rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung, sondern soll dazu dienen, Betroffenen Hilfe zu ermöglichen, um auch weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
  • Die rechtlichen Betreuer*innen sind keine Personen, die Hilfen selbst durchführen, wie z.B. ein Pflegedienste oder Haushaltshilfen, sondern diejenigen, die diese verschiedenen Hilfen organisieren.
  • Beratung und Unterstützung von rechtlichen Betreuer*innen und Personen, die durch eine rechtliche Betreuung unterstützt werden
  • Beratung und Information im Vorfeld der rechtlichen Betreuung, z.B. über Vorsorgevollmachten, Verfahrensabläufe und Betreuungsverfügungen
  • Unterstützung des Amtsgerichts bei seiner Entscheidung, indem zu allen Fällen Stellungnahmen und Sachverhaltsaufklärungen abgegeben werden
  • Beratung von ehrenamtlichen Betreuer*innen
  • Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Rund zum Thema rechtliche Betreuung berät Sie die Betreuungsbehörde der Stadt Castrop-Rauxel. Vereinbaren Sie hierzu einfach telefonisch oder per Mail einen Termin!

Kontakt

Betreuungsbehörde Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel

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