Sozialhilfeleistungen können beansprucht werden, wenn der laufende Lebensunterhalt (Regelsatz, ggf. Mehrbedarfe, Unterkunftskosten) nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, besonders aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen, bestritten werden kann. Um einen möglichen Anspruch prüfen zu lassen, ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Dafür bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme an
Gut zu wissen
Sozialhilfe erhält, wer wegen Alters oder wegen voller Erwerbsminderung nicht erwerbsfähig ist. Sozialhilfeleistungen können beansprucht werden, wenn der laufende Lebensunterhalt (Regelsatz, ggf. Mehrbedarfe, Unterkunftskosten) nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, besonders aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen, bestritten werden kann.
Leistungen der Sozialhilfe sind u.a. die Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die Hilfe in anderen Lebenslagen und die Hilfe für Personen in besonderen Wohnformen (BTHG). Weitere Informationen zu den Leistungen und Angeboten der Sozialhilfe hält der Kreis Recklinghausen bereit.
Um einen möglichen Anspruch prüfen zu lassen, ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Diese erhalten Sie durch den Bereich Soziales der Stadt Castrop-Rauxel. Nehmen Sie dazu einen Erstkontakt zur Infostelle Soziales auf.
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