Hinweis
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage gibt es derzeit kein Bürger*innenbudget.
Bürger*innenbudget beantragen
Die Umsetzung muss im Stadtgebiet Castrop-Rauxel erfolgen und der Allgemeinheit zugutekommen. Der Vorschlag muss innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden können. Es dürfen max. 5.000 € beantragt werden. Alle Details finden Sie in der aktuellen Satzung.
Mit Beschluss des Haushaltes beginnt die neue Förderperiode. Die Verwaltung ruft zum Anfang der Förderphase zur Projekteinreichung auf. Im Anschluss erfolgt seitens der Verwaltung eine Überprüfung der Projektvorschläge und ein Beschlussverfahren. Die genauen Fristen zur Abgabe werden zu Beginn einer neuen Förderperiode von der Verwaltung bekannt gegeben. Über die Verwendung der Mittel soll nach Möglichkeit in der ersten Sitzung nach den jeweiligen Sommerferien entschieden werden.
Alle Einwohner*innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben dürfen Vorschläge einreichen. Zudem können sich auch Vereine und Verbände, soweit sie ihren Sitz in Castrop-Rauxel haben, für das Bürger*innenbudget mit ihrer Idee bewerben.
Die eingereichten Projekte dürfen erst nach dem Erhalt der Förderbescheide umgesetzt werden. Danach erhalten die Antragsteller*innen den Förderbescheid und die Zuwendung, sobald der Bescheid rechtskräftig ist. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann beantragt werden.
Wenn Projekte im öffentlichen Raum verwirklicht werden sollen, z.B. das Aufstellen einer Bank, ist die Zustimmung des zuständigen Fachbereiches bzw. des Grundstückeigentümers erforderlich- diese muss mit dem Antrag eingereicht werden.
Sobald das Projekt umgesetzt wurde, muss der mit dem Förderbescheid erhaltene Verwendungsnachweis an die Stadtverwaltung geschickt werden.
Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
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