Nun bedarf es vieler Überlegungen und wer ist in diesem Moment nicht für Hilfe und Rat dankbar? Dabei ist es unabhängig, ob der Mensch in einem Krankenhaus oder in privater Umgebung verstorben ist. Wenden Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.
Das Bestattungsunternehmen steht Ihnen als Hinterbliebenen hilfreich bei der Abwicklung sämtlicher Formalitäten und der Durchführung der Bestattung zur Seite. Bitte bedenken Sie auch in der ersten schwierigen Phase der Trauer: Der Tod eines Menschen muss von Ihnen oder dem beauftragten Bestattungsunternehmen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden.
Was benötige ich für die Sterbeurkunde?
Zur Beurkundung des Sterbefalles eines Verheirateten benötigen wir das Stammbuch der Familie beziehungsweise die Geburts- und Eheurkunde, bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Geschiedenen zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil oder eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters und bei Verwitweten zusätzlich zur Eheurkunde die Sterbeurkunde des anderen Ehepartners. Bei sämtlichen Urkunden brauchen wir das jeweilige Original, für ausländische Urkunden zusätzlich eine Übersetzung.
Es wäre sicherlich zu umfangreich, Ihnen hier sämtliche Informationen zu einem Todesfall abschließend aufzuführen. Sollten Sie daher noch weitere Fragen haben, so melden Sie sich einfach bei uns. Wir beraten und informieren Sie gern!
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Erinstraße 6
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Tel. 02305 / 106-2383
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