Sie möchten ein Gewerbe gründen oder eine Filiale eröffnen und suchen nach dem passenden Ladenlokal? Sie sind Vermieter*in und ein von Ihnen betreutes Ladenlokal oder eine Räumlichkeit für Gastronomie oder Dienstleistungen stehen demnächst wieder zur Neuvermietung an?
In diesen Fällen ist das Innenstadtmanagement für die Altstadt von Castrop-Rauxel Ihr Ansprechpartner.
Hier erhalten Sie alle wesentlichen Informationen zur Ver- und Anmietung von Ladenlokalen sowie Beratung zur Landesförderung aus dem „Zukunftsprogramm“
Vergünstigte Anmietung bis 2027
Um eine Förderung aus dem „Verfügungsfonds Anmietungen“ im Rahmen der Ver- bzw. Anmietung eines Ladenlokals zu beantragen, nehmen Sie bitte in einem ersten Schritt Kontakt zum Innenstadtmanagement auf, um Ihr Vorhaben vorzustellen und über in Frage kommende Ladenlokale zu sprechen. Auf Grundlage Ihres Konzepts entscheidet die Stadt Castrop-Rauxel anschließend, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Förderung erhalten können.
Ganz egal ob Einzelhandel, Gastronomie oder Dienstleistungen. Alle frequenzsteigernden Nutzungen, die eine Bereicherung für die Innenstadt darstellen, können von der Mietpreisförderung profitieren. Bis Ende 2027 besteht für Gründer*innen sowie für alle kreativen Innenstadtnutzungen die Möglichkeit, ein Ladenlokal stark kostenvergünstigt von der Stadt anzumieten.
Eine Förderung ist insbesondere für folgendes möglich:
- Einzelhandels- oder Gastronomie-Start-Ups
- Dienstleister mit Publikumsverkehr
- Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte zur Förderung der lokalen / regionalen Vermarktung
- Angebote von Lieferservices / Verteilstationen
- Showrooms des Handels
- kulturwirtschaftliche Nutzungen
- bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen
- Bildungsangebote und / oder Kindertagesbetreuung
- Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (z.B. Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen)
Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Immobilieneigentümer*innen ebenfalls an der Nutzung des Zukunftsprogramms interessiert sind, ihr Ladenlokal zu diesem Zweck mietvergünstigt an die Stadt vermieten möchten und nicht in den letzten Jahren bereits von einer ähnlichen Förderung profitiert haben. Um die Vorgaben des Fördergebers zu erfüllen, müssen sie hierzu auf mindestens 30 % der zuletzt erzielten Kaltmiete verzichten.
Zudem ist wesentlicher Förderbestand, dass ein frequenzbringedes Angebot in das Ladenlokal einziehen möchte.
Die Mietflächen sind förderfähig bis zu einer Größe von 300 m², größere Ladenlokale können angemietet werden, jedoch entfällt die Förderung für den Teil, der 300 m² übersteigt.
Bei Ansiedlung innovativer Einzelnutzungen kann im Einzelfall auch die bauliche Herrichtung der Ladenlokale durch die Eigentümer*innen gefördert werden.
Für das notwendige Abstimmungsverfahren nach einer grundsätzlichen Einigung zwischen Vermieter*in, Stadt Castrop-Rauxel und Untermieter*in sind etwa sechs Wochen einzuplanen. In dieser Zeit werden die erforderlichen Unterlagen eingeholt (u.a. der letzte gültige Mietvertrag, das Nutzungskonzept, eine Schufa-Auskunft), die Mietverträge mit allen drei Parteien abgestimmt sowie erste Überlegungen für die Zeit nach der Förderung angestellt. Liegen die unterzeichneten Mietverträge vor, wird zuletzt eine gemeinsame Ladenlokalübergabe durchgeführt. In Einzelfällen kann das Abstimmungsverfahren auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Die folgende Rechnung zeigt beispielhaft, wie sich die Förderung bemisst. Die konkrete Berechnung des Mietpreises ist dabei unter anderem vom Zustand des Ladenlokals, dem Zeitpunkt der letzten Vermietung und vom zuletzt erzielten Mietpreis abhängig.
Kaltmiete aus der letzten Vermietung des Ladenlokals: 1000 EUR
Verzicht der Vermieter*innen auf mind. 30% der Kaltmiete: mind. 300 EUR
Finanzierung von bis zu 50 % der Kaltmiete über das Förderprogramm: max. 500 EUR
Weitervermietung an die neuen Nutzenden zu mind. 20% der Kaltmiete: mind. 200 EUR
Jede förderfähige Nutzung kann mit Hilfe der Förderung für einen maximalen Zeitraum von bis zu 24 Monaten gefördert werden. Das Förderprogramm läuft Ende 2027 aus, eine Förderung kann daher auch nur bis Ende 2027 erfolgen.
Öffnungszeiten
Lönsstraße 12
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 4388688