Gemeinsam in der Region für die Einzelhandelsentwicklung
Der Einzelhandel ist eine prägende Nutzung der Städte. Vor allem aber bestimmt er - im Sinne der Europäischen Stadt - das Bild der städtischen Zentren und ist die Basis für ein pulsierendes öffentliches Leben sowie Ansatzpunkt für weitere zentrumsbildende Einrichtungen und Angebote (u.a. öffentliche und private Dienstleistungen, Gastronomie und kulturelle Angebote). Demgegenüber standen und stehen die Entwicklung und die Erweiterung von zentrentypischen Einzelhandelsangeboten an dezentralen Standorten mit der Gefahr einer zentrenschwächenden, wenn nicht gar -schädigenden Wirkung. Diese räumliche Schieflage führte in den Zentren u.a. zu einer abnehmenden Angebotsbreite und einem zum Teil geringen Angebotsniveau durch uniforme, kurzlebige Geschäftstypen. Die jeweiligen Auswirkungen sind dabei i.d.R. nicht nur in den Standortgemeinden selbst, sondern auch in benachbarten (Innen-) Städten spürbar.
Verschärft wird diese Situation durch die starke Zunahme der Bedeutung des Onlinehandels und einem Rückgang des inhabergeführten Einzelhandels. Dieser Entwicklung wollen eine Reihe von Städten und Gemeinden im Östlichen Ruhrgebiet nicht tatenlos zusehen und so wird zusammen mit den entsprechenden Landkreisen, Bezirksregierungen, Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverbänden und dem Regionalverband Ruhr mit Unterstützung des Landes NRW ein gemeindeübergreifendes Konzept zur gemeinsamen Regelung der Einzelhandelsentwicklung, dem "Regionalen Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche" (REHK) nun zum dritten Mal fortgeschrieben. Als gemeinsam getragene Entscheidungsgrundlage dient es vor allem auch dazu, dass die einzelnen Gemeinden nicht gegeneinander ausgespielt werden können.
Das Konzept hat sich in der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit zahlreichen großflächigen Einzelhandelsvorhaben im Kooperationsraum in einer Vielzahl von Fällen bewährt. Es besteht nunmehr seit 2000. Da aber sowohl die demografischen, die ökonomischen wie auch die rechtlichen Rahmenbedingungen Veränderungen unterliegen, ist eine Fortschreibung in regelmäßigen Abständen erforderlich. Diese erfolgten in den Jahren 2007 und 2013. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor des REHK ist der begleitende Arbeitskreis (Plenum), dem 23 Kommunen, fünf Industrie- und Handelskammern, zwei Kreise, zwei Bezirksregierungen sowie die Einzelhandelsverbände Westfalen-Münsterland, Westfalen-West und Ruhr-Lippe
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel