Castrop-Rauxel beteiligt sich am Aktionstag „Kommunen am Limit“
Noch vor wenigen Jahren haben viele Kommunen in Deutschland in der Regel noch ausgeglichene Haushalte aufstellen können oder sogar Überschüsse erwirtschaftet. Im Jahr 2022 lagen die kommunalen Haushalte deutschlandweit noch mit 4,5 Milliarden Euro im Plus. Danach folgte ein regelrechter Absturz: Im Jahr 2023 ein Defizit von 6,3 Milliarden Euro bundesweit, im Jahr 2024 lagen die Defizite bereits bei 24,3 Milliarden Euro, im Jahr 2025 sogar bei rund 30 Milliarden Euro. Besserung ist nicht in Sicht – Tendenz weiter negativ. Auch die Stadt Castrop-Rauxel kann sich diesem bundesweiten Trend nicht entziehen: Bereits seit vielen Jahren befindet sich die Stadt in einer sehr prekären Finanzlage. Zwar konnten in den Jahren 2016 bis 2023 – zum Teil mit erheblichen Fördermitteln und Bilanzierungshilfen des Landes – sogar kleinere Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet werden, jedoch ist man hiervon inzwischen weit entfernt: Im Jahr 2025 betrug das Defizit rund 33,9 Mio. Euro. Für das Jahr 2026 wird – bei Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 315,2 Mio. Euro – ein Defizit von rd. 46,4 Mio. Euro erwartet.
Bürgerinnen und Bürger verlieren das Verständnis, wenn wir als Städte erklären müssen, dass für die Reparatur von Gehwegen kein Geld vorhanden ist, für andere Vorhaben jedoch schon; auch wenn dies nur durch Fördermittel möglich ist. Die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen und das Vertrauen in die Demokratie gehen damit zunehmend verloren.
Das eigene Einsparpotenzial der Kommunen vor Ort ist sehr begrenzt. Inzwischen können die Kommunen nur noch einen geringen Teil ihrer Haushalte selbst gestalten. Dies gilt insbesondere für Städte wie Castrop-Rauxel, die sich schon seit vielen Jahren in einer mehr als angespannten Haushaltssituation bzw. in der sogenannten „Haushaltssicherung“ befinden. Viele Aufgaben sind per Gesetz von Bund oder Ländern festgelegt. Bei diesen so genannten Pflichtaufgaben haben die Kommunen deshalb selbst keine Möglichkeit zu sparen – und die Pflichtaufgaben machen inzwischen einen großen Teil der kommunalen Ausgaben aus, im Fall der Stadt Castrop-Rauxel sogar den überwiegenden Teil. Einen wesentlichen Teil der Pflichtaufgaben der Kommunen machen Ausgaben für soziale Leistungen aus, die Bund und Länder beschlossen haben, ohne für eine ausreichende Finanzierung der Kommunen zu sorgen. In den Jahren 2014 bis 2024 sind zum Beispiel die Ausgaben der Kommunen insgesamt für die Kinder- und Jugendhilfe um 113 Prozent auf 74,3 Milliarden Euro gestiegen.
Wenn Bund und Länder die Kommunen nicht nachhaltig entlasten, stehen die Städte nach Einschätzung des Deutschen Städtetages am Beginn einer Schuldenexplosion. Die Rücklagen sind inzwischen in den allermeisten Städten aufgezehrt: Im Jahr 2024 musste gut die Hälfte der kommunalen Defizite durch neue Schulden finanziert werden, im Jahr 2025 nahezu das gesamte Defizit: Die kommunalen Schulden stiegen bundesweit um 23 Milliarden Euro an. Die Gesamtschulden der Kommunen betragen mittlerweile 165 Milliarden Euro. Die Situation der Stadt Castrop-Rauxel ist bekanntlich noch dramatischer: Die Rücklagen, also das tatsächliche Eigenkapital der Stadt, sind bereits seit dem Jahr 2011 komplett aufgezehrt und die Stadt ist überschuldet. Die Verbindlichkeiten sind also höher als die vorhandenen Vermögenswerte. Im Jahr 2026 müssen voraussichtlich allein neue Kassenkredite in Höhe von über 40 Mio. Euro aufgenommen werden, der Gesamtbestand der Kassenkredite würde dann am Ende des Jahres 2026 bei über 150 Mio. Euro liegen.
Für Bürgerinnen und Bürger ist die prekäre Finanzsituation direkt spürbar, denn sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie die Instandhaltung von Schulen, Schwimmbädern, Kultur- und Sportangeboten sowie viele soziale Angebote.
Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:
- Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
- Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.
Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.