Was genau macht der Pflegekinderdienst der Stadt Castrop-Rauxel?
Sandra Rüther: Wir schulen Pflegeeltern, begleiten Pflegeverhältnisse. Und wir suchen für Kinder, die nicht bei den leiblichen Eltern leben können, passende Pflegeeltern.
Aus welchen Gründen kommen Kinder denn in Pflegefamilien? Was muss da vorfallen?
Rüther: Da geht es um Kinder, die bei den leiblichen Eltern nicht gut versorgt sind. Es kann sein, dass sie vernachlässigt werden oder dass die Eltern psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen haben. Also überall dort, wo das Kindeswohl nicht gesichert ist und die Eltern die Kinder auch mit ambulanten Hilfen nicht gut versorgen können.
Gibt es, bevor Kinder in eine Pflegefamilie kommen, noch andere Möglichkeiten?
Rüther: Ja. Ambulante Hilfen oder Eltern-Kind-Einrichtungen, wo die Familien dann stationär leben können. Wenn aber feststeht, dass das trotzdem nicht funktioniert, muss für die Kinder eine andere, langfristige Perspektive gefunden werden.
Wie alt sind die Kinder in der Regel?
Michael Zemsky: Das Aufnahmealter reicht von Neugeborenen bis zum Grundschulalter, wobei es meistens Kleinkinder sind. Normalerweise ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie auf eine langfristige Perspektive angelegt, sodass die Kinder dort groß und auch erwachsen werden.
Pflegeeltern müssen sich auf Widersprüchlichkeiten einlassen können
Kommt dann zum 18. Geburtstag ein Brief, in dem sinngemäß steht: „Du bist jetzt volljährig, jetzt guck mal, wie du klarkommst“?
Rüther: Nein. Es geht darum, die jungen Menschen so gut wie möglich selbstständig auf die Füße zu stellen. Mit 18 ist es ja meist noch nicht der Fall, dass man direkt auszieht und alles kann. Schule, Ausbildung, Berufsfindung und die ganzen Schritte in Richtung Selbstständigkeit dauern oft länger. Dabei versuchen wir, sie weiter gut zu begleiten.
Zemsky: 21 ist dann aber auch per Gesetz das Maximalalter, bis zu dem man eine Hilfe zur Erziehung leisten kann.
Wer kann oder sollte denn Pflegeeltern werden?
Rüther: Menschen mit viel Herz und viel Geduld.
Zemsky: Pflegeeltern müssen sich auf Widersprüchlichkeiten einlassen können. Einerseits sollen sie für das Kind da sein und ihm eine dauerhafte Perspektive geben. Andererseits steht gerade zu Beginn oft noch die Rückkehroption zu den leiblichen Eltern im Raum, die geprüft wird.
Pflegeeltern müssen also auch bereit sein, mit dem Pflegekinderdienst und den leiblichen Eltern zusammenzuarbeiten und Besuchskontakte zu gestalten oder zu begleiten. Das ist nicht für alle einfach. Dabei ist jeder Fall unterschiedlich. Manchmal tauchen leibliche Eltern sofort unter und sind gar nicht mehr erreichbar. Andere sind sehr aktiv und wollen den Kontakt unbedingt. Für die Pflegeeltern kann das eine Herausforderung sein.
Kommt es auch vor, dass sich innerhalb einer gewissen Zeit bei den leiblichen Eltern die Situation etwas verbessert hat und dann wieder Ansprüche entstehen?
Zemsky: Ja. Gerade wenn Kinder sehr klein untergebracht werden, vielleicht schon im Säuglingsalter oder direkt nach der Geburt. Wenn ein Kind ein paar Monate, ein Jahr oder zwei Jahre in einer Pflegefamilie gelebt hat, ist das für das Kind die Familie. Für Säuglinge und Kleinkinder ist ein Jahr eine sehr lange Zeit.
Eine Rückkehr kann dann schwierig werden, weil sie für das Kind auch wieder einen Abbruch bedeutet – von den Personen, die es versorgt haben und zu denen es Urvertrauen aufgebaut hat. Gesetzlich ist die Rückkehroption klar vorgesehen und auch noch einmal gestärkt worden. In der Praxis ist das aber durchaus sehr schwierig.
Wer entscheidet darüber, wann ein Kind aus seiner Familie geholt werden muss und wann es zu seiner leiblichen Familie zurück darf?
Zemsky: Grundsätzlich muss zunächst geschaut werden, ob die Eltern erziehungsfähig sind und ob sie das Kind angemessen versorgen und betreuen können. Wenn eine Kindeswohlgefährdung besteht, prüfen das in erster Linie die Kolleginnen und Kollegen aus dem ASD, also dem Allgemeinen Sozialen Dienst. Die haben in der Regel den ersten Kontakt. Dort gehen zum Beispiel Mitteilungen ein. Dann wird vor Ort geschaut und geprüft.
Solche Mitteilungen kommen dann zum Beispiel aus der Kita oder von Nachbarn?
Zemsky: Es gibt unterschiedliche Wege, wie Mitteilungen an das Jugendamt herangetragen werden. Das wird im ASD zunächst geprüft. Dann wird geschaut: Ist es so akut, dass ein Kind sofort herausgenommen werden muss, oder gibt es erst noch Möglichkeiten, durch ambulante Hilfen die Situation wieder so herzustellen, dass das Kind in der Familie gut leben kann? Das ist häufig ein längerer Prozess, manchmal über Monate.
Wenn die Entscheidung ist, dass ein Kind tatsächlich nicht in der Familie leben sollte, wird zunächst mit den Eltern gesprochen. Die können dann beispielsweise die Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung oder in einer Pflegefamilie beantragen, wenn Einvernehmlichkeit besteht. Dann kann die Hilfe bewilligt werden. Der Pflegekinderdienst übernimmt dann im weiteren Verlauf den Fall und begleitet die Pflegefamilie. Das kann auch alles einvernehmlich laufen.
Das wäre der optimale Fall.
Zemsky: Genau. Oft ist es aber auch so, dass Eltern nicht einverstanden sind. Dann muss ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden, über den das Gericht entscheidet. Eine Rückkehr würde ähnlich laufen: Es würde mit Behörden, Jugendamt, Eltern und Pflegefamilie abgestimmt, wie die Situation ist. Hat sich im elterlichen Umfeld etwas verändert? Können die Eltern wieder Verantwortung für das Kind übernehmen?
Sie hatten gerade schon die Voraussetzungen angesprochen. Geduld und Engagement sind eher Soft Skills. Was für harte Kriterien müssen erfüllt werden?
Rüther: Man muss kein eigenes Kind haben. Man darf jedoch keine lebensverkürzenden Krankheiten haben, man darf nicht einschlägig vorbestraft sein, vor allem nicht im Bereich Kinderschutz, körperliche Gewalt oder Sexualdelikte. Ein erweitertes Führungszeugnis und eine Schufa-Auskunft holen wir ein, da es gesicherte finanzielle Verhältnisse braucht.
Dann werden verschiedene Gespräche geführt. Wir schauen uns die Biografie der Bewerberinnen und Bewerber an und prüfen, ob es Hinweise gibt, dass bestimmte Kinder mit bestimmten Erfahrungen dort vielleicht nicht gut aufgehoben wären. Wenn es zum Beispiel in der eigenen Familie eine Suchterkrankung gab, kann es manchmal schwierig sein, ein Kind aus einer suchtbelasteten Familie dorthin zu vermitteln. Das wird aber mit den Bewerberinnen und Bewerbern besprochen.
Dann findet eine Schulung statt. Dort werden relevante Inhalte vermittelt. Wenn wir merken, dass die Bewerberinnen und Bewerber sich darauf einlassen können, Vertrauen in uns haben, Hinweise annehmen und versuchen sie umzusetzen, erstellen wir ein Profil. Dann schauen wir, welches Kind sie aufnehmen könnten.
Wie ist derzeit die Nachfrage von Eltern, die Pflegeeltern werden möchten?
Rüther: 2024 hatten wir eine Schulung angeboten mit zwei Paaren für Adoption und zwei für Bereitschaftspflege. Seit 2025 haben wir keine Anfrage für die Dauerpflege. Früher hatten wir regelmäßig Schulungen, 2018 zum Beispiel auch mehrere Kurse, weil die Nachfrage hoch war. Da hatten wir sechs bis acht Paare im Jahr.
Woran liegt das?
Rüther: Ich glaube, da spielen mehrere Krisen hinein. Erst kam Corona, dann der Ukraine-Krieg, dazu steigende Preise. Das sind keine Zeiten, in denen viele sagen: „Super, ich nehme noch ein fremdes Kind auf.“
Zemsky: Wenn man ein Kind aufnimmt und beide Eltern Vollzeit arbeiten, ist das schwierig. Gerade am Anfang braucht das Kind viel Zeit, man muss für das Kind da sein. Es gibt viele Termine: Arzttermine, Diagnostik, Besuchskontakte zu den leiblichen Eltern. Gerade bei Kleinkindern in Bereitschaftspflege können diese Kontakte am Anfang wöchentlich stattfinden. Das sind Hürden, die man bedenken muss. Pflegeeltern bekommen Pflegegeld für die Betreuung und Versorgung des Kindes. Aber das ist kein Gehalt und nicht vergleichbar mit einer Teilzeit- oder Vollzeitstelle.
Seit 2025 haben wir keine Anfrage für die Dauerpflege
Was ist der Unterschied zwischen Bereitschaftspflege und Dauerpflege?
Rüther: In der Bereitschaftspflege findet die Perspektivklärung statt. Das sind Kinder, die meist kurzfristig oder ad hoc bei den leiblichen Eltern herausgenommen werden müssen. Dann weiß man zunächst nur: Die Kinder können aktuell nicht bei den leiblichen Eltern wohnen bleiben. Je nach Alter kommen sie erst einmal in Bereitschaftspflegefamilien. Danach wird mit den Eltern und manchmal auch im Gerichtsverfahren geschaut, wo das Kind am besten aufwachsen kann.
In dieser Zeit finden viele Besuchskontakte statt, in der Regel einmal pro Woche. Die Beziehung zu den leiblichen Eltern soll nicht abbrechen, weil es immer noch möglich ist, dass das Kind zurückkehrt. Bei der Dauerpflege ist die Perspektive gesichert. Die Kinder können dauerhaft in der Pflegefamilie aufwachsen.
Dann gibt es meist weniger Besuchskontakte, weil es darum geht, dass die Kinder in das neue Familiensystem hineinwachsen. Gleichzeitig sollen sie wissen, wer ihre leiblichen Eltern sind. Auch da gibt es sehr unterschiedliche Konstellationen: Manche Pflegefamilien haben alle drei Wochen Besuchskontakt, andere dreimal im Jahr und in manchen Fällen sind die Eltern abgetaucht und es gibt gar keine Kontakte.
Warum klappt es nicht immer, genügend Pflegeeltern zu finden?
Zemsky: Wenn man mitbekommt, dass es immer mehr stationäre Einrichtungen gibt, die sich speziell auf Kleinkinder einstellen, dann zeigt das auch: Es stehen landauf, landab nicht genug Pflegeeltern zur Verfügung. Aus fachlicher Sicht ist es schwierig, wenn sehr junge Kinder in stationären Jugendhilfeeinrichtungen mit wechselnden Schichten und wechselnden Bezugspersonen groß werden müssen. Das ist keine gute Tendenz.
Im Alltag muss man trotzdem mit dieser Herausforderung umgehen. Wir versuchen, für die Kinder, für die wir zuständig sind, das Bestmögliche zu erreichen. Auch wenn wir nicht immer direkte Rückmeldungen bekommen, sieht man manchmal im Fallverlauf, wie ein Kind aufwächst und andere Chancen bekommt, gesund und gut aufzuwachsen. Daraus kann man als Fachkraft auch etwas ziehen.
Rüther: Ich hatte zum Beispiel ein Pflegekind, das als geistig behindert eingestuft war. Es kam mit drei Jahren in eine Pflegefamilie. Später hat die Schule gesagt, dass noch einmal getestet werden sollte. Dann wurde aus der geistigen Behinderung eine Lernbehinderung. Das Kind war auf der Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung nicht mehr richtig. Das war wirklich der Förderung der Pflegeeltern zu verdanken. Das Kind war vorher völlig verwahrlost.
In England gibt es kaum noch Heimeinrichtungen. Dort wird viel stärker in Familien vermittelt, auch bis in die Pubertät. Man hat dort offenbar festgestellt, dass Kinder, die in einem familiären Umfeld groß werden, selbstständiger sind und besser auf das Leben vorbereitet sind als Kinder aus Heimeinrichtungen. Bei uns ist es aus Mangel an freiwilligen Pflegeeltern inzwischen teilweise so, dass auch sechs Monate alte Kinder in Heimeinrichtungen vermittelt werden.
Warum lohnt es sich, Pflegeeltern zu sein?
Rüther: Man kann Familie leben. Ein Pflegekind macht das Leben bunt.
Zemsky: Es gibt schöne, lustige Zeiten und Erlebnisse, so wie in jeder anderen Familie auch. Natürlich gibt es auch schwierige Zeiten, Tränen und Themen, die aufgearbeitet werden müssen – wie bei leiblichen Kindern auch: „Ich will noch nicht ins Bett“, „Es ist dunkel“ und ähnliches. Manchmal kommen größere Themen dazu, etwa Traumatisierungen. Aber vieles ist auch einfach normales Familienleben.
Rüther: Kinder zeigen einem auch immer eine neue Welt. In einer unserer Pflegefamilien genießt es der Pflegevater mit dem Camper Kurztrips mit dem Pflegekind zu machen. Ein anderer Pflegevater erzählte, dass das Kind abends oft sehr aufgekratzt ist. Damit es besser einschlafen kann, schließen beide die Augen, nennen einen Begriff und beschreiben, was sie sich dazu gerade vorstellen. Das war spannend, weil man dadurch eine andere Sichtweise bekommt. Solche Momente zeigen, wie lebendig und bereichernd Pflegefamilie sein kann.
Alle Informationen zum Pflegekinderdienst sowie die Ansprechpersonen finden Sie auf der Info-Seite zum Thema.