Häufig gestellte Fragen

Insgesamt sieben Märkte auf den traditionellen Marktplätzen in der Castroper Altstadt und in den Ortsteilen Ickern und Habinghorst laden wöchentlich ein. Auf den größeren Marktplätzen in Castrop und Ickern wird neben handverlesenen frischen Lebensmitteln wie Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch, Geflügel, Milchprodukten und Backwaren auch eine große Vielfalt anderer Waren des täglichen Bedarfs angeboten.

 

Das Waschen von Kraftfahrzeugen ist auf Straßen und in Anlagen gemäß der Straßenordnung der Stadt Castrop-Rauxel nicht gestattet. Die Zulässigkeit des Waschens von Fahrzeugen auf privaten Flächen - dazu zählen im Allgemeinen auch Garagenhöfe - unterliegt dem Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz). Zuständig ist die Untere Wasserbehörde beim Kreis Recklinghausen. 

Sofern die Gefahr besteht, dass umweltgefährdende Stoffe aufgrund fehlender Rückhalte oder Abscheidevorrichtungen in Boden und Grundwasser gelangen können, sind die Reparatur und das Waschen von Fahrzeugen nicht zulässig. 

Die äußere Pflege eines Kraftfahrzeuges mit abbaubaren Reinigungsmitteln auf versiegelten, der Kanalisation angeschlossenen Flächen, wird im Allgemeinen geduldet. Motorwäschen sind in diesem Zusammenhang verboten.