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Nahaufnahme einer Hand, die etwas in einen Taschenrechner eingibt.

Überschuldung nicht als Schicksal hinnehmen

Die Beratung in einer Schuldnerberatungsstelle kann erfolgreich sein, wenn Schuldner die Bemühungen der Berater mit einsichtigem Verhalten aktiv unterstützen.

 Schwerpunkte der städtischen Schuldnerberatung sind:

  • Überprüfung der Einnahme- und Ausgabesituation (Haushaltsberatung)
  • Forderungsüberprüfung und Erstellung von Entschuldungsplänen
  • Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
  • Informationen über Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckungsrecht
  • Kurzberatung bei Firmen- und Nachlassinsolvenzen
  • Prüfung einer Miet- oder Stromschuldenübernahme

Weitere Informationen

Seit 2012 stellt der städtische Schuldnerberater auch die notwendigen Bescheinigungen aus, um ein Pfändungsschutzkonto zu erlangen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer und Rentner, die keine laufenden Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten. In Fällen der laufenden Leistungsgewährung nach den Sozialgesetzbüchern SGB XII bzw. SGB II sind die jeweiligen Sachbearbeiter zur Ausstellung dieser Bescheinigung autorisiert. Nehmen Sie hierzu Kontakt zum städtischen Schuldnerberater auf.

Auch die Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel informiert und berät bei Zahlungsschwierigkeiten, zur Existenzsicherung und gibt Infos zu Pfändungsschutzkonten und Verbraucherinsolvenzverfahren.

Um einen Termin beim Schuldnerberater zu erhalten, melden Sie sich vorab telefonisch oder am besten per Mail. Sie erhalten dann zeitnah einen Termin. Die Beratungen sind montags bis donnerstags auch bis in den frühen Abend hinein möglich.

Kontakt

Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel

Tel. 02305 / 106-2476
E-Mail ralf.wenzel@castrop-rauxel.de