Unsere Ansprechpartner im Genehmigungsmanagement für gewerbliche Bauvorhaben beraten Sie dazu gerne in einem Informationsgespräch. Bitte vereinbaren Sie möglichst frühzeitig einen Termin und ziehen Sie idealerweise auch den für Ihr Bauvorhaben kompetenten Entwurfsverfasser bzw. Ihren Fachplaner hinzu.
Einen umfassenden Überblick über das gewerbliche Baugenehmigungsverfahren in Castrop-Rauxel erhalten Sie durch unseren Investorenleitfaden.
Wichtige Informationen
Wir – die Wirtschaftsförderung – fungieren im Genehmigungsverfahren für gewerbliche und industrielle Investitionsvorhaben als zentraler Ansprechpartner für Ihr Unternehmen. Eine unserer wichtigsten Aufgaben im Bereich des Genehmigungsmanagements ist die Vermittlung von Kontakten zwischen Investor und Verwaltung. Alle auftretenden Fragestellungen und Probleme werden wir mit den zuständigen Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange so schnell wie möglich abklären.
Zum Teil können jedoch Probleme nur im direkten Kontakt zwischen Investor und der zuständigen Fachbehörde gelöst werden (z. B. bei öffentlich-rechtlichen Vertragsverhandlungen, Unterschriften etc.). Dabei kommt der Information über die Zuständigkeiten und Aufgaben von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) etc. eine wichtige Funktion bei der schnellen Abwicklung des Genehmigungsverfahrens zu.
Die Wirtschaftsförderung begleitet Sie bei Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren als Lotse und Moderator. Zudem können Sie Ihren Bauantrag auch gerne bei uns einreichen und wir leiten diesen an den zuständigen Bereich Stadtplanung und Bauordnung für Sie weiter. Bei der Wirtschaftsförderung erhalten Sie Termine nach Vereinbarung.
Die Bauordnung prüft direkt nach Antragseingang noch einmal formal, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind bzw. ob andere Verfahrenshindernisse bestehen.
Eine der Hauptursachen für die Verzögerung von Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren ist oft mangelhafte Qualität und/oder die Unvollständigkeit der Bauvorlagen. Schon bei der Erstellung der Bauvorlagen ist es daher wichtig, die gesetzlichen Vorgaben, die Vorgaben der Behörden und/oder Fachdienststellen z.B. bezüglich notwendiger Kompensationsmaßnahmen bei gewünschter Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 54 Landesbauordnung NRW, der Fachdienststellen und der Fachplaner (hier: insbesondere des Fachplaners, der das Brandschutzkonzept aufstellt oder für den Schall- und Wärmeschutz heranzuziehen ist) in die Bauvorlagen einzuarbeiten.
§ 7 der Bauprüfverordnung schreibt zwingend die Übereinstimmungsbestätigung der Bauvorlagen mit der Fachplanung vor. Bei einer Zurückgabe der nicht vollständigen Bauvorlagen sind erhebliche Zeitverzögerungen vorprogrammiert. Mindestanforderungen über Anzahl, Umfang und Art der Antragsunterlagen sind in den Verwaltungsvorschriften der entsprechenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen enthalten.
Bei Vorhaben, die der bauaufsichtlichen Genehmigung unterliegen sowie bei behördlich zu erteilenden Bescheiden, bei denen die bauaufsichtliche Genehmigung miteingeschlossen ist, gelten die Vorgaben gemäß der Verordnung über die bautechnischen Prüfungen (BauPrüfVO NRW). Bei Vorhaben, die dem Erlaubnisverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen, sind weitergehende Formulare entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum Bundesimmissionsschutzgesetzes (Sammelministerialblatt Gliederungsnummer 7129) einzureichen.
Gebühren werden entsprechend der Gebührenordnung des Landes NRW einzelfallbezogen fällig.
Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
E-Mail thomas.ratte@castrop-rauxel.de
Tel. 02305 / 106-2314
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