Häufig gestellte Fragen
Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wir Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Blindenhilfe oder BAföG erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Menschen mit Behinderung, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel - 5,99 EUR pro Monat. Taubblinde Menschen können sich auf Antrag befreien lassen.
Sie erhalten keine der in Paragraf 4 Absatz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die jeweiligen Bedarfsgrenze überschreiten? In diesem Fall können Sie eine Befreiung wegen eines besonderen Härtefalls beantragen, wenn die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags (17,98 EUR) ist.
Den Antrag zur Gebührenbefreiung können Sie online ausfüllen und postalisch an das ARD ZDF Deutschlandradio senden. Die Infostelle Soziales / Jobcenter hilft Ihnen aber auch gerne beim Ausfüllen des Antrags weiter. Zudem kann der Antrag direkt durch die Infostelle Soziales / Jobcenter samt Sendungsnachweis verschickt werden.
Wenn Sie den Antrag selbst online ausfüllen, achten Sie bitte auf Vollständigkeit und fügen Sie den erforderlichen Nachweis bei. Schicken Sie nur den Nachweis, der auf den angegebenen Antragsgrund zutrifft:
- Geben Sie auf dem Antrag Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum an. Sind Sie bisher noch nicht bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio angemeldet, gilt Ihr Antrag gleichzeitig als Anmeldung der Wohnung.
- Wählen Sie nun den auf Sie zutreffenden Befreiungs-/Ermäßigungsgrund aus und tragen Sie die Nummer auf dem Antrag unter „Grund für die Befreiung oder Ermäßigung” ein.
- Wichtig: Bitte unterschreiben Sie unbedingt den Antrag! Ohne Unterschrift ist der Antrag nicht gültig.
- Senden Sie den Antrag und den erforderlichen Nachweis in einem frankierten Briefumschlag an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio entscheidet danach über Ihren Antrag.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Vorliegen einer Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung nachzuweisen. Sie können:
- die Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde über den Bezug der Sozialleistung oder über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF" im Original oder
- einen aktuellen Bescheid über die Bewilligung der Sozialleistung in beglaubigter Kopie, alternativ im Original, oder
- den Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) in beglaubigter Kopie, alternativ im Original, oder
- ein aktuelles fachärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung im Original über das Vorliegen der Taubblindheit
vorlegen.
Block E, 1. Etage (Zi. 174)
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2200
E-Mail soziales@castrop-rauxel.de