Ist keine geeignete Person vorhanden, so wird das Jugendamt zum Amtsvormund bestellt. Die Bestellung zum Vormund erfolgt durch das Familiengericht. Der Amtsvormund übernimmt die rechtliche Vertretung des Kindes oder des Jugendlichen.
Werden nur Teile des Sorgerechtes an den Amtsvormund übertragen (zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht), so handelt es sich um eine Amtspflegschaft.
Haus der Jugend und Familie
Bochumer Straße 17
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2572
E-Mail anika.klein@castrop-rauxel.de
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Bochumer Straße 17
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E-Mail ute.schwill@castrop-rauxel.de
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