Image
Urheberrecht
Pexels / Cottonbro Studio
Im Falle einer Trennung und Scheidung steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt und wie Eltern auch weiterhin ihrer elterlichen Verantwortung gerecht werden können.
Es sollen einvernehmliche, verbindliche Regelungen der elterlichen Sorge und zu Besuchskontakten erarbeitet werden.
Wenn die Eltern keine Lösung finden, kann, auf Antrag, das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Das Jugendamt ist in diesen Verfahren beteiligt, trifft aber keine Entscheidung.
Kontakt
Haus der Jugend und Familie
Bochumer Straße 17
44575 Castrop-Rauxel