Blick auf braches Gelände an der B235

Bis zum 31. Dezember 2025 bestand die Notunterkunft für Geflüchtete der Bezirksregierung Münster an der B235. Mit Ablauf des Mietvertrages Ende 2025 wurde diese abgebaut. Seit Anfang 2026 nutzt die Stadt für die vom Land zugewiesenen Personen daher wieder eigene Unterkünfte. 

Für Entlastung könnte nun die bereits Ende 2025 durch die Stadt angekündigte und geplante neue Zentrale Unterbringungseinheit (ZUE) der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sorgen, die auf dem Gelände des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel an der B235 entstehen soll. 

Veränderter Aufwand seit Jahresbeginn

In der kommenden Ratssitzung am 24. September wird der Stadtrat darüber beraten und über die Grundstücksvermietung an das Land NRW für die ZUE abstimmen.

Aufgrund der Schließung der Notunterkunft an der B235 wurden ab Januar 2026 schrittweise die Zuweisungen von Asylbewerber*innen entsprechend des Flüchtlingsaufnahmegesetzes wieder aufgenommen. 

Während zwar die Geschwindigkeit, in der Personen zugewiesen werden, sich im Vergleich zum Zuzug durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und in den Jahren nach 2015 spürbar verringert hat, bedeutete dies zum Anfang des Jahres wieder höheren personellen sowie finanziellen Aufwand für die Stadt Castrop-Rauxel.

Schutz für bis zu 450 Menschen

Mit der durch das Land Nordrhein-Westfalen geplanten ZUE könnte die Stadtverwaltung erneut entlastet werden. So könnten dort künftig bis zu 450 Menschen Schutz finden und einige bisher angemieteten Wohnungen wieder dem Markt zurückgegeben werden. 

Dies würde zum einen zu einer erheblichen Ersparnis führen und zum anderen den Wohnungsmarkt in Castrop-Rauxel zusätzlich entlasten. Auch der Aufwand, der für die Ausstattung, den Betrieb und die Instandhaltung der städtischen Unterkünfte erforderlich ist, würde sich bei einer Reduzierung der städtischen Unterkünfte deutlich vermindern. Bestehenbleibende kommunale Unterkünfte könnten weiterhin konzeptionell verbessert werden.

Ressourcen sparen und effizienter einsetzen

Auch bedeutet die Inbetriebnahme der ZUE für Castrop-Rauxel eine deutliche Reduzierung der kommunalen Aufnahmeverpflichtungen. Mit der dadurch ergebenden Erfüllung der Aufnahmequoten können Bedarfe an Schul- und Betreuungsplätzen sowie die benötigten Ressourcen in Kindertageseinrichtungen verlässlicher prognostiziert werden, was eine effizientere Personal- und Raumplanung ermöglicht.

Damit trägt die ZUE dazu bei, die vorhandenen Ressourcen gezielter einzusetzen und die kommunale Infrastruktur langfristig bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Der Bau der ZUE soll aus Landesmitteln erfolgen. Weder der Bau der neuen Feuer- und Rettungswache noch die mögliche Sportplatzplanung der Stadt Castrop-Rauxel werden dadurch beeinträchtigt oder beeinflusst.

Informationen für Bürger*innen

In der Ratssitzung am 24. September wird der Stadtrat über den Sachverhalt beraten und entsprechend abstimmen. Über die weitere Entwicklung soll weiterhin über die städtischen Kanäle und die Presse informiert werden. Zudem soll es zu gegebener Zeit eine Informationsveranstaltung für Bürger*innen über den Betrieb und die Unterbringungsbedingungen sowie -prozesse in einer Landeseinrichtung geben.

Die Sitzung des Stadtrats am Donnerstag, 24. September, ab 17.00 Uhr kann entweder vor Ort im Ratssaal, Europaplatz 1, oder online über www.castrop-rauxel.de/RatsTV verfolgt werden.