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Urheberrecht
Stadt Castrop-Rauxel / Ludger Staudinger
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
§17 II Bundesmeldegesetz
Eine Abmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen, hierzu können Sie den ausgefüllten Abmeldebogen und eine Ausweiskopie an das Bürgerbüro senden.
Kontakt
Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2333, 02305 / 106-2292
Fax 02305 / 106-2378
E-Mail buergerbuero@castrop-rauxel.de