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Mensch in Tarnjacke hält eine Angel mit grüner Angelschnur in der Hand

Digitaler Fischereischein

Ab Juli 2026 startet in NRW der digitale Fischereischein. Fischereischeine nach altem Muster konnten nur noch bis 30. Juni 2026 ausgestellt werden. Der digitale Fischereischein wird als fälschungssichere Scheckkarte und als elektronische Zertifikate bereitgestellt.

Wichtige Informationen

Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein künftig auf zwei Wegen beantragen. 

Zum einen ist eine Online-Beantragung unter Fischereischein Ausstellung - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online; hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion des Personalausweises erforderlich. Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger (18€ statt 30€). 

Alternativ kann der Fischereischein im Bereich Ordnung persönlich beantragt werden. 

Die Gültigkeit des neuen Fischereischeins entsteht, wie bisher, durch die Entrichtung der Fischereiabgabe NRW für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Der Fischereischein selbst wird künftig unbefristet (auf Lebenszeit) ausgestellt.

Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten bis zum regulären Ablaufdatum grundsätzlich ihre (befristete) Gültigkeit. Ein vorzeitiger Umtausch ist daher nicht erforderlich.

Auf Wunsch können die bisherigen Fischereischeine bereits vorzeitig in das neue Format umgetauscht werden. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen. Für die Erteilung des neuen Fischereischeins fällt eine einmalige Gebühr an.

Im Rahmen der Umstellung auf den neuen Fischereischein ist eine Fälschungsüberprüfung der bestehenden Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse gesetzlich vorgeschrieben. Hierfür ist einmalig eine persönliche Vorsprache im Bereich Ordnung nötig. Die Vorlage eines eingescannten oder abfotografierten Fischereidokumentes ist für eine Fälschungsüberprüfung nicht ausreichend. Dazu sind zwingend Originaldokumente notwendig. Bitte vereinbaren Sie hierzu zwingend einen Termin, die Umschreibung kann u.a. aufgrund der Fälschungsüberprüfung nicht über den Online-Dienst erfolgen.

Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren alle alten Fischereischeine aus NRW ihre Gültigkeit. Eine Beantragung eines neuen Fischereischeins ist jedoch auch ab dem Jahr 2031 und in den Folgejahren möglich, selbst wenn der bisherige Fischereischein bereits seit mehreren Jahren abgelaufen ist, sofern die Fälschungsüberprüfung dessen Echtheit bestätigt.

Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft. 

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen nunmehr in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) oder ein Schülerausweis mitzuführen.

Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Die Beantragung eines Jahresfischereischeines (Ausländerfischereischein) kann online unter oder NRW Serviceportal - Leistung: Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen oder persönlich im Bereich Ordnung erfolgen. 

Die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online über das NRW-Serviceportal oder bei der örtlich zuständigen Behörde erfolgen.

Für die Nutzung des Onlinedienste zur Entrichtung der Fischereiabgabe und die Beantragung eines Ausländerfischereischeins wird ein Login in BundID via eID empfohlen. Dies ist aber keine zwingende Voraussetzung. Möglich ist die Beantragung dieser Fischereiverwaltungsleistungen auch über einen einfachen BundID-Login (Login über E-Mailadresse/Benutzername und Passwort). Bei Nutzung des einfachen BundID-Logins ist unbedingt darauf zu achten, dass die Personendaten im BundID-Konto exakt mit den Angaben im Personalausweis übereinstimmen, damit die Onlinedienste fehlerfrei funktionieren und es im Rahmen der Fischereiaufsicht nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

Die Nutzung der Onlinedienste erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.

Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.

Die Beantragung eines Fischereischeines mit Begleitung kann online über das NRW-Serviceportal oder auf dem Postweg beim Landesamt erfolgen. Der Fischereischein mit Begleitung wird auf Lebenszeit erteilt. Die Gebühr beträgt 30 Euro.

Wohnsitz in Castrop-Rauxel, erfolgreiche Ablegung der Fischereiprüfung, Mindestalter für den Fischereischein: 12 Jahre

Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung eines Fischereischeines zwingend einen Termin unter der Tel. 02305/106-2343 oder per Email unter ordnungswesen@castrop-rauxel.de.

Alternativ können Sie den Fischereischein hier unter NRW Serviceportal - Leistung: Ausstellung eines Fischereischeins online beantragen.

Erforderlich ist zudem eine ausgefüllte Vollmacht sowie eine unterschriebene Selbstauskunft (siehe Downloads).

Downloads
Selbstauskunft (Fischereischein)
Pdf
PDF-Datei
  • Fischereischein auf Lebenszeit: 30€ (bei Online-Beantragung nur 18€)
  • Fischereiabgabe 1 Jahr: 22€ (bei Online-Beantragung nur 14€)
  • Fischereiabgabe 5 Jahr: 50€ (bei Online-Beantragung nur 42€)
  • Ausländerfischereischein: 32€ (bei Online-Beantragung nur 20€)

Bezahlung: Kartenzahlung

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf Datenschutzerklärung | Castrop-Rauxel

Weitere Informationen zu den Neuerungen und die wichtigsten Antworten finden Sie unter: 

FAQs unter Leitstelle für Fischereischeinwesen | LAVE NRW

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