Wenn öffentliche Veranstaltungen im privaten oder öffentlichen Raum stattfinden sollen, prüft die örtliche Ordnungsbehörde Ihre Veranstaltung im Hinblick u.a. auf die Sicherheit für alle Teilnehmenden. Sie als Veranstalterin oder Veranstalter sind verpflichtet, die Veranstaltung anzumelden, da verschiedene Genehmigungen eingeholt und unterschiedliche Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden müssen. Dabei hilft Ihnen die zentrale Ansprechperson (ZAP) der Stadtverwaltung. Diese überwacht und koordiniert alle Veranstaltungen im Stadtgebiet und ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle behördlichen Genehmigungen. Nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen wird die Veranstaltung hinsichtlich erforderlicher Genehmigungen und Sicherheitsaspekte geprüft. Anschließend wird mit Ihnen der weitere Ablauf besprochen und Sie werden entsprechend beraten.
Je nach Art und Größe Ihrer Veranstaltung gelten unterschiedliche Vorlauffristen. Diese liegen zwischen sechs und mindestens drei Monaten vor Veranstaltungsbeginn.
Ihre Veranstaltung können Sie online anmelden!
Verfahrensablauf
Öffentliche Verkehrsflächen werden über das Anmeldeformular zur Anmeldung der Veranstaltung reserviert. Mögliche Ansprechpartner*innen für Flächenreservierungen:
- Sporthallen und Sportplatz: Vorherige Genehmigung durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung, Sport und Stärkung des Ehrenamtes
- Waldnutzung: Vorherige Genehmigung durch den RVR
- Kanalnutzung: Vorherige Genehmigung durch das Wasserstraßenschifffahrtsamt
- Marktflächen während des Wochenmarktes: Vorherige Genehmigung durch den EUV
- Denkmäler: Vorherige Genehmigung durch den Bereich Stadt- und Umweltplanung
- Privatflächen: Grundstücksbesitzer*in
Sollten Sie Ihre Fläche nicht aufgeführt finden, oder Fragen zur Flächenreservierung haben, können Sie sich gerne bei Frau Jordan unter Tel. 02305 / 106 2888 beraten lassen.
Zuständig: Der*die Veranstalter*in.
Um die Veranstaltung anzumelden, müssen Sie den Erfassungsbogen online ausfüllen.
Zuständig: Der*die Veranstalter*in.
Bevor die Veranstaltung genehmigt werden kann, wird die Veranstaltung durch die Zentrale Ansprechperson für Veranstaltungen geprüft und die Sicherheitsmaßnahmen bewertet.
Zuständig: Zentrale Ansprechperson bei der Stadtverwaltung
Gegebenenfalls wird ein Koordinierungsgremium einberufen. Dazu braucht es die Beteiligung der erforderlichen Stellen wie Polizei, Feuerwehr, Bauordnung, EUV und weitere.
Zuständig: Zentrale Ansprechperson für Veranstaltungen sowie weitere Bereiche der Stadtverwaltung.
Die zentrale Ansprechperson für Veranstaltungen erteilt die Veranstaltungsgenehmigung. Je nach Veranstaltung werden weitere, ergänzende Genehmigungen erteilt.
Zuständig: Zuständige Abteilungen bei der Stadtverwaltung.
Wichtige Hinweise
- Planen Sie frühzeitig!
- Geben Sie alles an und beantworten Sie gegebenenfalls Rückfragen.
- Beachten Sie die erteilten Auflagen.
- Je nach Art der Veranstaltung können mehrere Genehmigungen erforderlich sein!
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Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2888
E-Mail veranstaltungen@castrop-rauxel.de