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Drohnenblick auf den Forumsplatz mit Rathaus und Hallen

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht fahren (§ 30 Straßenverkehrsordnung). Bei der Verkehrsabteilung vom Bereich Ordnung können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) stellen.

Wichtige Informationen

Eine Einzelausnahmegenehmigung kostet 50 EUR.

Eine Dauerausnahmegenehmigung kostet 170 EUR.

Kontakt

Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel

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