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Urheberrecht
Stadt Castrop-Rauxel / Ludger Staudinger
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht fahren (§ 30 Straßenverkehrsordnung). Bei der Verkehrsabteilung vom Bereich Ordnung können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) stellen.
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Rathaus
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44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2331
E-Mail: verkehr@castrop-rauxel.de
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