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Drohnenblick auf den Forumsplatz mit Rathaus und Hallen

Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit

Die Abteilung Einbürgerung der Ausländerbehörde wird derzeit neu strukturiert und umorganisiert. Dies ist dringend erforderlich, um die Rückstände der letzten Monate aufzuarbeiten. 

Infotelefon

Die Einrichtung eines Infotelefons ist eine der ersten Maßnahmen. Das Infotelefon ist mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: 02305 / 106-2391

Bearbeitung der Anträge

Das Team der Einbürgerungsbehörde ist bemüht, die bereits eingegangenen Anträge, so bald wie möglich zu bearbeiten und bedankt sich schon jetzt für Ihre Geduld. Von Erinnerungen bitten die Mitarbeitenden abzusehen, um den Verfahrensablauf nicht zusätzlich zu verzögern. 

Der Ablauf eines Nationalpasses oder anderer Ausweisdokumente kann leider nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Dies gilt auch für den Wunsch, in andere Länder reisen zu wollen. 

Sobald mit der Bearbeitung Ihres Antrages begonnen wird, erhalten Sie eine Mitteilung.

Wichtige Informationen

  • 5-jähriger, rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Abweichend gelten kürzere Aufenthaltszeiten für zum Beispiel Miteinbürgerung von Ehegatten oder bei besonderen Integrationsleistungen 
  • Aufenthaltserlaubnisse, die nicht nur für einen vorübergehenden Aufenthaltszweck erteilt wurden 
  • Nachweis über die Identität und Staatsangehörigkeit 
  • Geburtsurkunde
  • Klärung des Personenstandes durch gegebenenfalls Heiratsurkunde/ Scheidungsurteil / Ledigkeitsbescheinigung
  • Nachweis über die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der Wohnsituation 
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Keine strafrechtliche Verfolgung / Verurteilung
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mindestens 4-jähriger Besuch einer deutschsprachigen allgemeinbildenden Schule mit Erfolg oder ein Hauptschulabschluss beziehungsweise höherer Schulabschluss in Deutschland. Sonst ist mindestens das "Zertifikat Deutsch B1“ nachzuweisen)
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest) 
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Bitte beachten Sie, dass Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr einen eigenen Antrag stellen müssen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Beachten Sie bitte, dass das Verfahren aufgrund der vorzulegenden Unterlagen und des hohen Antragsaufkommens länger dauern wird.

Bitte beachten Sie, dass von Originaldokumenten eine gültige Übersetzung in die deutsche Sprache vorliegen muss. Die Übersetzung muss darüber hinaus von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer gefertigt werden. Außerdem unterliegen Urkunden je nach Herkunftsland auch einer Apostillen- beziehungsweise Legalisationspflicht.

  • Antrag auf Einbürgerung und die unterschriebenen Merkblätter zum Datenschutz
  • Gültiger Nationalpass
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit 
  • Gültiger Aufenthaltstitel (außer EU-Staatsangehörige) 
  • Nachweis über Ihren Personenstand inklusive gültiger Übersetzung (Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Ledigkeitsbescheinigung)
  • Nachweis über die aktuelle Wohnsituation (Mietvertrag, Meldebescheinigung, Wohnungsgeberbescheinigung, bei selbst genutztem Wohneigentum sind entsprechende Nachweise über die aktuellen Belastungen vorzulegen)
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Einkommenssteuerbescheide, Arbeitsvertrag, Rentenauskunft, bei Selbständigkeit einen Nachweis der steuerberatenden Person über den Reingewinn der letzten sechs Monate)
  • Nachweis über den erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest
  • Zertifikat der B-1-Deutschkenntnisse (bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine altersgemäße Sprachentwicklung)
  • Handgeschriebener Lebenslauf 
  • Bei Schülern oder Studenten: aktuelle Schulbescheinigung / Studienbescheinigung
  • Wenn Sie eine Rente beziehen: aktuelle Rentenbescheide

Im weiteren Verfahren kann die Vorlage von zusätzlichen Unterlagen erforderlich sein. 

  • 255 EUR pro Person
  • 51 EUR für minderjährige Kinder, wenn diese gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden

Bitte bedenken Sie, dass für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen weitere Kosten entstehen können.

Termin

Hinweis: Termine für Beratungsgespräche beziehungsweise für die Abgabe von neuen Anträgen können derzeit noch nicht vergeben werden, da die Abarbeitung der Rückstände priorisiert wird.

Ein Termin für Angelegenheiten zur Einbürgerung muss vorab per Mail an einbuergerung@castrop-rauxel.de vereinbart werden. 

Kontakt

Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel