Image
Mann mit Wunderkerze auf Hügel vor Feuerwerk

Außerhalb des 31. Dezember und des 1. Januar dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind) nur zu besonderen Anlässen (zum Beispiel "runder Geburtstag", Hochzeit, Jubiläum) mit einer Genehmigung des Bereiches Ordnung abgebrannt werden. 

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrenngenehmigung. Die Genehmigung ist schriftlich spätestens 14 Tage vor dem Ereignis zu beantragen.

Wichtige Informationen

Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 EUR erhoben.

Kontakt

Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel