Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei der Neuerrichtung eines Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes (zum Beispiel durch Kauf oder Pacht), bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform, bei der Verlegung eines Betriebes von Stadt A in Stadt B (bei der Stadt A = Gewerbeabmeldung (Betriebsaufgabe), bei der Stadt B = Gewerbeanmeldung (Neuerrichtung)).

Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebes vorzunehmen.

Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig, andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit; für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns.

Die Anmeldung des Gewerbes können Sie online über das Serviceportal vornehmen. Im Anschluss erhalten Sie direkt eine automatisierte Bestätigung. 

 

Wichtige Informationen

  • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 EUR
  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 EUR
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 EUR
  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
Kontakt

Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel