Firmen, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, können Handwerkerparkausweise beantragen. Der Handwerkerparkausweis beinhaltet eine ganze Reihe von Parkvergünstigungen im Zusammenhang mit der Ausübung des betreffenden Gewerbes. 

Wichtige Informationen

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service-/Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen.

Dem Antrag sind Kopien der Kraftfahrzeugscheine für die beantragten Fahrzeuge und ein Nachweis über den Handwerksbetrieb beizulegen. Ebenso ist ein Foto des Firmenfahrzeugs notwendig.

90,- EUR pro Fahrzeug und Jahr (365 Tage) für einen Regierungsbezirk, je 50,- EUR mehr für jeden weiteren Regierungsbezirk, 290,- EUR für den Geltungsbereich Nordrhein-Westfalen.

Kontakt

Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel