Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Bereich Ordnung einen Termin für Ausstellung des Leichenpasses.
Wichtige Informationen
Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 25 EUR.
Sterbeurkunde, ärztliche Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil), Einsargungsbescheinigung des Bestattungsunternehmens sowie eine Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde.
Rathaus
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