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Blumen im Vordergrund, im Hintergrund Straße in der Altstadt.

Märkte, dazu zählen Jahrmärkte, Spezialmärkte, Wochen- und Großmärkte, sowie Messen und Ausstellungen müssen in einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Gemäß § 69 der Gewerbeordnung werden die Termine nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Wichtige Informationen

  • In der Regel sind für die Festsetzung einer solchen Veranstaltung mindestens zwölf teilnehmende Händler erforderlich.
  • Häufig festgesetzte Märkte sind insbesondere Trödelmärkte, Antikmärkte, Kunst- und Handwerkermärkte und auch die alljährlichen Weihnachtsmärkte.
  • Bei Veranstaltungen, die auf öffentlicher Verkehrsfläche (Straßen, Fußgängerzone etc.) stattfinden, ist neben der Festsetzung auch eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Grundsätzlich ist die Veranstaltung eines Trödelmarktes nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Termine für ein Kalenderjahr werden grundsätzlich bis zum 31.10. des Vorjahres entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass bereits Termine für das kommende Jahr reserviert wurden und die Veranstaltung somit ggf. nicht an dem von Ihnen gewünschten Termin stattfinden kann.

Kontakt

Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel