Eine Meldebescheinigung können Sie persönlich, mit Vollmacht oder online über das Serviceportal beantragen.
Wichtige Informationen
- Meldebescheinigung: 9 EUR
- für Rentenzwecke: gebührenfrei
Der*die Betroffene muss in Castrop-Rauxel gemeldet oder gemeldet gewesen sein.
Ausnahmen:
- Nach fünf Jahren des Wegzuges oder des Todes dürfen die Daten nur zu Beweiszwecken benutzt werden. Daten über die Anschrift sowie den Sterbetag und -ort dürfen ohne Nachweis der Beweisnot erteilt werden.
- Daten länger als 50 Jahre verstorbener oder verzogener Einwohner*innen stehen grundsätzlich wegen der Löschungspflicht nicht mehr zur Verfügung.
Kontakt
Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2333, 02305 / 106-2292
Fax 02305 / 106-2378
E-Mail buergerbuero@castrop-rauxel.de