Einfache Melderegisterauskünfte können Sie im Bürgerbüro mündlich, schriftlich oder online beantragen. Für erweiterte Melderegisterauskünfte und Gruppenauskünfte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Die einfache Melderegisterauskunft umfasst den Vor- und Familiennamen, die akademischen Grade sowie die aktuelle Anschrift.
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft erhalten Sie Auskunft über Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, den Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht), die Staatsangehörigkeit, bei früheren Anschriften den Tag des Ein- und Auszuges, die Angabe des gesetzlichen Vertreters sowie den Sterbetag und -ort.
Mit Ausnahme der Anschrift sowie des Sterbetages und -ortes sind Daten länger als fünf Jahre zuvor verzogener oder verstorbener Einwohner nur zu wissenschaftlichen Zwecken oder mit Einwilligung des Betroffenen für Auskünfte zu nutzen.
Wichtige Informationen
- Einfache Auskunft: 11 EUR
- Erweiterte Auskunft: 15 EUR
- Archivauskünfte: 10 bis 20 EUR
Wird der Antrag schriftlich per Vordruck gestellt, muss die Gebühr vorab auf folgendes Konto überwiesen werden:
Sparkasse Vest Recklinghausen
IBAN DE61 4265 0150 0000 0006 04
SWIFT/BIC WELADED1REK
Verwendungszweck: 1053434 – 0732 MRA über Name, Vorname
Bei Name, Vorname tragen Sie im Verwendungszweck bitte die Daten der gesuchten Person ein.
- Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können zu einer Ablehnung des Antrages führen.
- Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (zum Beispiel durch Schuldtitel).
- Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich bezeichnete Einwohner ist der Nachweis des öffentlichen Interesses zu erbringen (zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Innenministers eines Bundeslandes).
Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Tel. 02305 / 106-2333, 02305 / 106-2292
Fax 02305 / 106-2378
E-Mail buergerbuero@castrop-rauxel.de