Bestimmte schwerbehinderte Menschen können einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen erhalten. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür drei verschiedene Parkausweise vor:

EU-einheitlicher Parkausweis

Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die zum Teil auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.

Berechtigtenkreis

  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
  • Blinde Menschen 
  • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (Fehlen von Armen und Beinen) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen, zum Beispiel Contergan) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Muster eines blauen EU-Schwerbehindertenausweises

Hinweis

kostenfrei

  • Eintrag 'aG' oder 'Bl' im Schwerbehindertenausweis
  • bei Phokomelie und Amelie (vergleichbar) ohne besonderen Eintrag

Die Gültigkeit des Parkausweises beträgt maximal fünf Jahre.

  • Schwerbehindertenausweis
  • Passbild
  • Personalausweis oder Meldebescheinigung

     

Unterlagen
Antrag auf Erteilung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Pdf
PDF-Datei
Kontakt

Rathaus
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel