Der Schutz der Sonntage und der Feiertage in der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Grundgesetz besonders herausgestellt. Im Feiertagsgesetz NRW sind die Arbeits- und Veranstaltungsverbote genau festgelegt.
Das Gesetz dient in erster Linie dem Schutz der Sonn- und Feiertage, d.h., es werden Regelungen zur Ausübung von beruflichen und gewerblichen Tätigkeiten sowie zur Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Sportveranstaltungen, Märkte, Ausstellungen) getroffen.
Die äußere Ruhe der Sonn- und Feiertage soll nicht unnötig beeinträchtigt werden, Störungen und Immissionsbeeinträchtigungen sollen verhindert werden.
Ausnahmen sind zwar möglich, hier ist jedoch ein strenger Maßstab anzulegen.
Wichtige Informationen
10 bis 100 Euro pro Einzelfall bzw. pro Monat.
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel