Wer als Jugendliche oder Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen.
Wichtige Informationen
Unter 18-Jährige, die für ihre Arbeit oder Ausbildung einen Nachweis über ihre gesundheitliche Eignung vorlegen müssen, müssen zunächst einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen.
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen sind:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 bis 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes/Bergamtes
Der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) kann schnell und einfach online beantragt und heruntergeladen werden. Voraussetzung hierfür ist die AusweisApp.
Im Bürgerbüro wird der UBS ebenfalls ausgegeben. Hierfür ist keine Terminvereinbarung notwendig. Melden Sie sich jedoch bitte zunächst am Zentralen Eingang. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
- Lebensalter ab 14 Jahren, aber unter 18 Jahren
- Hauptwohnsitz in Castrop-Rauxel
Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten.
Es fallen keine Kosten an.
Rathaus
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