Abgabe einer Verpflichtungserklärung gemäß §68 AufenthG
Eine Verpflichtungserklärung bedeutet, dass Sie sich verpflichten, alle aufkommenden Kosten für den Besuch des Gastes in der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen, wenn Sie jemanden als Gast einladen wollen. Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist es wichtig, dass Ihr Hauptwohnsitz in Castrop-Rauxel liegt.
Wichtige Informationen
Eine Verpflichtungserklärung wird dann benötigt, wenn Sie einen Gast empfangen wollen, der ein Visum benötigt, um in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Wenn dieser nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt während des Aufenthalts zu bestreiten, können Sie sich verpflichten, für diese Kosten aufzukommen.
Dazu zählen Essen, Trinken, Wohnung, Kleidung, die Versorgung bei einem Krankheitsfall als auch anfallende Ausreisekosten. Um dieses Visum zu erlangen, braucht Ihr Gast dann die von Ihnen ausgefüllte Verpflichtungserklärung zum Vorlegen bei der deutschen Auslandsvertretung.
Ein Besuchervisum kann für längstens drei Monate erteilt werden. Die Gültigkeit zur Abgabe bei der Auslandsvertretung beträgt maximal sechs Monate ab Beantragung.
Jede volljährige Person, die über das ausreichende Einkommen oder Vermögen verfügt und keine Sozialleistungen vom Staat bezieht.
- ein gültiger Pass oder ein gültiges Personaldokument
- Angaben zur eingeladenen Person einschließlich der Adresse im Heimatland
- eine Passkopie der Person, die einreisen möchte
- die letzten 6 Gehaltsabrechnungen des Verpflichtungsgebers
- der aktuelle Arbeitsvertrag des Verpflichtungsgebers
- bei Selbstständigkeit einen Nachweis der steuerberatenden Person über den durchschnittlichen Reingewinn der letzten 6 Monate
- Angaben zu den monatlichen finanziellen Aufwendungen des Verpflichtungsgebers (zum Beispiel aus Unterhaltsverpflichtungen)
- Angaben dazu, ob für weitere Personen im Zeitraum Verpflichtungserklärungen abgegeben wurden
Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der Vielzahl der möglichen Fallkonstellationen im Einzelfall die Prüfung ergeben kann, dass weitere Unterlagen erforderlich sind.
Die Gebühren für eine Verpflichtungserklärung betragen 29 EUR. Die Zahlung erfolgt, wenn sie Ihre Verpflichtungserklärung beantragen.
Bevor eine Verpflichtungserklärung ausgefertigt wird, wird die finanzielle Leistungsfähigkeit (Bonität) des Verpflichtungsgebers geprüft.
Bei Bezug von öffentlichen Mitteln ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nicht möglich.
Im Rahmen der Bonitätsprüfung wird das durchschnittliche Nettoeinkommen den Unterhaltsverpflichtungen unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen nach §850 ff ZPO gegenübergestellt. Die Höhe des erforderlichen monatlichen Nettoeinkommens ist also abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen sowie der Anzahl der ausländischen Staatsangehörigen, die eingeladen werden sollen.
Bei Verpflichtungserklärungen für einen Besuchsaufenthalt muss für jede erwachsene Person ein pfändbarer Mindestbetrag in Höhe von 281,50 EUR, für Minderjährige in Höhe von 140,75 EUR vorliegen. Möchten Sie eine Verpflichtungserklärung zum Zwecke des Studiums abgeben, müssen Sie mindestens den BAföG-Höchstsatz als pfändbaren Mehrbetrag nachweisen.
Sie können den Online Quick Check nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Einkommen ausreicht beziehungsweise wie viele Personen Sie einladen können.
Die individuelle Bonitätsprüfung erfolgt jedoch bei Einreichung der Unterlagen über unser Serviceportal.
Hinweis zur Bonitätsprüfung:
Unpfändbare Bezüge, zum Beispiel Geldleistungen für Kinder, wie Kindergeld und Kinderzuschlag, Stipendien, Wohngeld und Blindengeld können nicht angerechnet werden. Außerdem können nur Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit anerkannt werden, die nachträglich nicht verändert werden können.
Beispiel: Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Einkommen nach Abzug von Steuern und Versicherungen. Die Vorlage von Kontoauszügen oder betriebswirtschaftlichen Auswertungen bei Selbständigen ist nicht ausreichend.
Eine direkte Terminvergabe zur Abgabe der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich. Die Terminvergabe erfolgt zentral durch die bearbeitende Stelle. Die Bearbeitungsdauer kann aktuell bei bis zu 4 Monaten liegen. Bitte nutzen Sie die Online-Dienstleistung.
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44575 Castrop-Rauxel
E-Mail ve-alw@castrop-rauxel.de