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Drohnenblick auf den Forumsplatz mit Rathaus und Hallen

Nachdem die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) über einen erforderlichen Hilfebedarf (Hilfe zur Erziehung; Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder) entschieden haben, bewilligt die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) die entsprechenden Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch – (SGB VIII).

Außerdem kümmert sich die WJH um alle mit der Jugendhilfe verbundenen Zahlungen. Daher arbeitet die WJH mit dem ASD und dem Pflegekinderdienst der Stadt Castrop-Rauxel, aber auch mit den Pflegefamilien und den Jugendhilfeträgern der Region eng zusammen. Des Weiteren überprüft die WJH die finanzielle Situation der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Hinblick auf eine mögliche Heranziehung zu Kostenbeiträgen.

Hilfeleistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Das Kind wohnt weiterhin zu Hause und die Familie wird beispielsweise stundenweise durch eine Fachkraft unterstützt.

Das Kind wird zum Beispiel durch eine Tagesgruppe betreut, wohnt beziehungsweise schläft aber weiterhin zuhause.

Das Kind wohnt in einer Einrichtung, Pflegefamilie oder sonstigen Wohnform.

Im Einzelfall prüft die WJH die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag. Folgende Kostenbeiträge werden dabei unterschieden:

Bei vollstationären Maßnahmen ist meist mindestens das Kindergeld als Kostenbeitrag an das Jugendamt zu zahlen.

Bei teilstationären und vollstationären Maßnahmen haben sich Eltern und junge Menschen unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens an den Kosten der Jugendhilfe zu beteiligen.

Im Hinblick auf die Prüfung von Kostenbeiträgen müssen dementsprechende Einkommensnachweise, sowie Nachweise über Belastungen eingereicht werden. Dazu müssen alle Einkünfte belegt werden (Bitte die Nachweise entweder per Post als Fotokopie  oder per E-Mail in Form einer pdf-Datei einreichen).

Dazu gehören Nachweise über das monatliche Einkommen des kompletten vorangegangenen Jahres:

  • Zum Beispiel Steuerbescheid, elektronische Lohnsteuerbescheide, monatliche Lohnabrechnungen (wenn Sie im gesamten Jahr bei einem Arbeitsgeber beschäftigt waren, genügt meist die Lohnabrechnung aus Dezember)
  • Bescheide über erhaltenes Arbeitslosengeld I oder II
  • Rentenmitteilungen
  • den letzten Steuerbescheid bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Bestimmte Belastungen können möglicherweise beitragsmildernd angerechnet werden (z. B. weitere Unterhaltsverpflichtungen, Kreditraten etc.)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stehen Ihnen gerne beratend und informierend zur Seite.

Sprechzeiten

Termine für die unten angegebenen Zeiten können Sie per Mail vereinbaren.

Montag

8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag

8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

geschlossen

Kontakt

Haus der Jugend und Familie
Bochumer Straße 17
44575 Castrop-Rauxel

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44575 Castrop-Rauxel

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Tel. 02305 / 106-2557
E-Mail wjh@castrop-rauxel.de