Der Wohnberechtigungsschein oder kurz WBS ist ein Nachweis für Mieter, dass sie berechtigt sind, öffentlich geförderten Wohnraum anzumieten. Ein Antragsteller muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, damit er einen Wohnberechtigungsschein erhält. Zum Beispiel dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Auch Wohnungsgröße und besondere Zweckbindung sind zu beachten.

Wichtige Informationen

  • Antragsvordruck
  • Nachweis über das gesamte Einkommen

Sprechzeiten

Persönliche Vorsprachen können Montag, Dienstag und Donnerstag in den nachfolgenden Zeiten auch ohne Termin erfolgen. Außerhalb dieser Zeiten erfolgen Termine nach Vereinbarung. Telefonische Sprechzeiten richten sich ebenfalls nach den folgenden Zeiten.

Montag

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Dienstag

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Mittwoch

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Freitag

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