Häufig gestellte Fragen
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (d.h. alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten) gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe". Das sind:
- Ausflüge und Klassenfahrten für Schüler und Kindergartenkinder
- Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung
- Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Leistungen nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Für Schüler*innen und Kindergartenkinder können Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten, die die Schule oder die Kindertageseinrichtung in Rechnung stellen, übernommen werden.
Schüler*innen erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August und 1. Februar einen pauschalen Geldbetrag, der jährlich angepasst wird. Dieser soll die Anschaffung von Schulbedarf wie Schulranzen, Sportkleidung, Füller, Malstifte, Taschenrechner oder Hefte erleichtern.
Schüler*innen, die die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten die volle Kostenübernahme ihrer Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.
Bietet die Kindertageseinrichtung, die Tagespflege oder die Schule, die ein Kind besucht, eine gemeinsame Mittagsverpflegung an, werden die Kosten dafür aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um zum Beispiel am Musikunterricht, im Sportverein, an Veranstaltungen oder Freizeiten teilnehmen zu können.
Die Leistungen werden als Geldleistung erbracht. Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.
Hinweise zur Antragstellung
Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf für SGB II-Leistungsempfänger) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag bzw. eine besondere Konkretisierung erforderlich. Bitte stellen Sie die Anträge bzw. Konkretisierung rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen.
Mit Ihrem Antrag beim Jobcenter haben sie grundsätzlich auch Leistungen nach §28 Absatz 2, 4, 6 und 7 SGB II beantragt. Mit diesem Bescheid wird nicht zugleich über diese Leistungen entschieden. Bei Bedarf ist eine Konkretisierung beim Bereich Bildung und Teilhabe zusätzlich erforderlich.
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