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Mann und schwangere Frau auf Bank mit Babyschühchen in der Mitte

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und dafür zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Auch wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Sie Elterngeld bekommen.

Anträge auf Elterngeld können Sie online ausfüllen. 

Quelle: familienportal.nrw

Welche Elterngeld-Varianten gibt es?

Das Basiselterngeld können Sie für 12 Monate erhalten. Bleibt der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zuhause, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate. Alleinerziehende können für höchstens 14 Monate Elterngeld bekommen. Bei besonders früh geborenen Kindern können Sie den Bezug von Basiselterngeld verlängern.

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich.

Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen. Die Bezugsmonate können Sie zwischen beiden Elternteilen frei aufteilen. Jeder kann zwischen 2 und 12 Monate nutzen.

Während Sie Basiselterngeld erhalten, können Sie in Teilzeit arbeiten, jedoch höchstens bis zu 32 Stunden pro Woche.

Sie möchten Familie und Beruf vereinbaren und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann kann es sich lohnen, statt 1 Monat Basiselterngeld 2 Monate ElterngeldPlus in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld. Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.

ElterngeldPlus ist besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen: Wenn Sie neben dem Elterngeld Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben, kann das monatliche ElterngeldPlus auch höher als die Hälfte vom monatlichen Basiselterngeld sein. Trotzdem können Sie das ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen. Dadurch steht Ihnen insgesamt mehr Elterngeld zu.

Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, haben Sie Anspruch auf bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, den sogenannten Partnerschaftsbonus. Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.

Den Partnerschaftsbonus können Eltern für mindestens zwei und maximal vier Monate beantragen. Alleinerziehende haben Anspruch auf den gesamten Partnerschaftsbonus.

Es ist nicht nötig, dass Sie in jeder einzelnen Woche genau in diesem Umfang Teilzeit arbeiten. Entscheidend ist, wie viele Wochenstunden Sie im jeweiligen Lebensmonat durchschnittlich arbeiten. Dabei kommt es auf die Stunden an, die Sie tatsächlich arbeiten.

Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, geben Sie im Antrag an, wie viele Partnerschaftsbonusmonate Sie nehmen und auf welche Monate Sie diese verteilen möchten.

Kontakt

Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

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